Entwurf des EEG 2021 behindert die Systemintegration und verstößt gegen EU-Recht Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Ökologie Solarenergie Verbraucherberatung 18. September 2020 Werbung Entwurf des EEG 2021 behindert die Systemintegration von Energiespeichern, vernachlässigt die Sektorenkopplung sowie die Eigenerzeugung und verstößt damit gegen EU-Recht (WK-intern) - Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. kritisiert in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf des EEG 2021 deutlich als unzureichend, die notwendigen Entwicklungen für ein sicheres, kosteneffizientes und zunehmend CO2-freies Energiesystem abzubilden Der aktuelle Gesetzentwurf des BMWi für das EEG 2021 bedarf wesentlicher Änderungen. Entgegen der europarechtlichen Vorgaben aus der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie (EBM-RL) und der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie II (EE-RL) wird in dem Gesetzentwurf Eigenversorgung unzulässig eingeschränkt, der Einsatz von Energiespeichern zusätzlich behindert, Doppelbelastungen bei Speichern nicht beseitigt und die Marktintegration von Post-EEG Anlagen erschwert. „Mit diesem Gesetz