Datenschutzbehörde bekommt Ohrfeige vom EuGH Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 9. Januar 2025 Werbung Im Urteil C-416/23 hat die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) eine schallende Ohrfeige vom EuGH kassiert. (WK-intern) - Die Behörde hat – willkürlich – die Anzahl an Beschwerden, die Betroffene einbringen dürfen, auf maximal zwei Beschwerden pro Monat festgelegt, auch wenn man fast täglich von DSGVO-Verletzungen betroffen ist. Der EuGH hat nun klargestellt: So lange es keinen missbräuchlichen Vorsatz gibt, haben alle Nutzer:innen das Recht, auch jede DSGVO-Verletzung von der DSB abgestellt zu bekommen. Presseaussendung des EuGH (wird auf dieser Seite veröffentlicht) DSB: Abweisen und Einstellen im Akkord. Die DSB hat schon seit Jahren diverse "Techniken" entwickelt, um Verfahren gegen Unternehmen möglichst einzustellen. So