Experten-Interview: Das neue AÜG – eine Bilanz der ersten 100 Tage Aktuelles Mitteilungen News allgemein 10. Juli 201710. Juli 2017 Werbung Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz trat am 01. April 2017 in Kraft – mit Dr. Thomas Rotthowe blickt die top itservices AG auf die ersten 100 Tage zurück (WK-intern) - Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verändert die Rechtsgrundlage der Arbeitnehmerüberlassung maßgeblich. Auswirkungen hat dies auf die Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay und die Kennzeichnungs-, Konkretisierungs- sowie Informationspflicht. Dr. Thomas Rotthowe, Vorstand des Personaldienstleisters top itservices AG, hat die ersten 100 Tage nach der Gesetzesänderung mit großem Interesse verfolgt und berichtet im Rahmen eines Experten-Interviews von seinen Eindrücken. 1. AÜG – was ist das und wie hat sich die Rechtslage im Zuge der Reformation verändert? Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – oder kurz AÜG