EuGH wird die Durchsetzung der EU-Datenschutzrechte nach der DSGVO zunichte machen Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Oktober 2022 Werbung Bedenklich: EuGH könnte Durchsetzung von DSGVO-Rechten weiter einschränken (WK-intern) - Der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hat seine Schlussanträge im Fall zu Schaden bei Datenschutzverstößen veröffentlicht. Die Vorschläge des Generalanwalts könnten eine der letzten Möglichkeiten für Nutzer*innen zur Durchsetzung ihrer Datenschutzrechte nach der DSGVO zunichte machen. Nach Ansicht des Generalanwalts können die Betroffenen kaum mehr Entschädigungen für Verstöße gegen die DSGVO erhalten - obwohl die DSGVO eigentlich Schadensersatz bei immateriellen Schäden explizit vorsieht. Schlussanträge des Generalanwalts in C-300/21 Ausführliche Analyse der Schlussanträge von Max Schrems (Englisch) Vorlage des österreichischen OGH an den EuGH zum immateriellen Schadensersatz OGH Urteil zu den anderen Ansprüchen in dieser Rechtssache Fakten