BAFA: Aktuelle Presseberichte über Förderung im Wärmemarkt irreführend Behörden-Mitteilungen Solarenergie 7. September 2016 Werbung Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt: Welche Folgen haben Contracting-Verträge für Verbraucher? (WK-intern) - Aktuelle Presseveröffentlichungen zu den Folgen für Verbraucher bei Contracting-Verträgen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt nach dem Marktanreizprogramm (MAP) sind einseitig bzw. irreführend. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt hierzu mit: Zutreffend ist, dass ein Endkunde, der einen Contracting-Vertrag zur Installation erneuerbarer Energien nutzt, für diese Anlagen nach dem MAP selbst nicht förderberechtigt ist. In diesem Falle ist jedoch der Contractor, der an Stelle des Endkunden die Investitionskosten der Anlage trägt, nach dem MAP förderberechtigt. Er ist durch die Förderung in der Lage, seinen Kunden reduzierte Contracting-Raten