Änderungen im Energie- und Stromsteuergesetz: Das ändert sich ab 2018 Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 2. August 2017 Werbung Regelungen zu Steuerbegünstigungen werden angepasst vereinheitlichte Definition staatlicher Beihilfen in Energie- und StromStG Neues bei Eigennutzung, KWK und Landwirtschaft Seminar der GUTcert Akademie klärt offene Fragen zum Rechtskataster (WK-intern) - Das Energiesteuergesetz (EnergieStG) und das Stromsteuergesetz (StromStG) unterliegen zurzeit vielfältigen Änderungen, die ab Januar 2018 in Kraft treten. Wir geben Ihnen einen Überblick der anstehenden Neuerungen. So sollen die Steuerbegünstigungen für komprimiertes Erdgas (CNG), verflüssigtes Erdgas (LNG) bzw. Flüssiggas (LPG) zwar über 2018 hinaus fortbestehen, jedoch in modifizierter Form: Erdgas (CNG/LNG): geplant ist eine 8-jährige Verlängerung bis Ende 2026, erst ab 2024 ist ein Abschmelzen der Steuerbegünstigung vorgesehen. Flüssiggas (LPG): 4-jährige Verlängerung bis Ende 2022, allerdings werden die