Mehr Demokratie: CETA Handelsabkommen kann im Bundesrat noch gestoppt werden Ökologie Verbraucherberatung 15. Februar 2017 Werbung Trotz Ablehnung des CETA-Volksbegehrens in Bayern – Widerstand in den Bundesländern hat gute Chancen (WK-intern) - Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute (15. Februar) das Volksbegehren „Nein zu CETA!“ für unzulässig erklärt. „Es ist schade, dass das Verfassungsgericht den Weg für einen Volksentscheid über CETA versperrt“, sagt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie. „Wir sind sicher, die Bayern hätten CETA mit Hilfe der direkten Demokratie eine Absage erteilt.“ Das von Mehr Demokratie, Bund Naturschutz, Campact, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung und dem Umweltinstitut München getragene Volksbegehren „Nein zu CETA!“ war innerhalb weniger Tage von rund 85.000 Menschen unterstützt worden. „Die Landesregierung hat den Bürgern in