In Berlin gilt das Solargesetz für Eigentümer nicht öffentlicher Gebäude Solarenergie 13. Juni 2023 Werbung Seit diesem Jahr gilt in Berlin das Solargesetz, das besagt, dass Eigentümer nicht öffentlicher Gebäude mit einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern sicherstellen müssen, dass auf ihrem Gebäude Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit einer entsprechenden Mindestgröße und Leistung installiert und betrieben werden. (WK-intern) - Diese Verpflichtung gilt, wenn mit der Errichtung des Gebäudes nach dem 31. Dezember letzten Jahres begonnen wurde oder nach diesem Datum ein wesentlicher Umbau des Daches erfolgt. Abhängig davon, ob ein Neubau erstellt oder nur das Dach wesentlich umgebaut wird, sind 30 Prozent der Brutto- oder Nettodachfläche mit PV-Anlagen zu belegen. Alternativ dazu können auch kleinere Flächen zugelassen werden, wenn
Was Autoherstellern droht, wenn sie die CO2-Vorgaben der EU überschreiten E-Mobilität Forschungs-Mitteilungen Ökologie 1. Juli 2020 Werbung Die Automobilindustrie steht unter enormen Druck. (WK-intern) - Die Corona-Krise legte die Produktion über Wochen lahm, die erhoffte Verkaufsprämie für Autos mit Verbrennungsmotor hat die Bundesregierung abgelehnt. Jetzt droht den zehn größten Automobilherstellern darüber hinaus für das Jahr 2021 eine Geldbuße von insgesamt bis zu 114,6 Milliarden Euro, wenn sie die Vorgaben der Europäischen Union (EU) zur Senkung der CO2-Emissionen nicht einhalten. Das ist das Ergebnis verschiedener Studien und Analysen. Doch von diesen Grenzwerten sind die Automobilunternehmen weit entfernt. Ganz hinten liegt die Daimler AG, wie der Emissionsbericht der Automobilindustrie zeigt. Der Konzern allein müsse mit einer Strafe in Höhe von 13,3 Milliarden Euro
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht / Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G Erneuerbare & Ökologie Technik 27. Juli 2016 Werbung Schwerpunktthema Managementzertifizierung - Das SKZ auf der K 2016 (WK-intern) - Um die europäischen Energieeinsparziele zu erreichen ist die Energieeffizenzrichtlinie 2012/27/EU im Dezember 2012 in Kraft getreten. Deutschland hat diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Hierzu wurde das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen im April 2015 angepasst. Das Gesetz richtet sich an sogenannte „Nicht-KMU“, unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich, der Branche oder dem Energieverbrauch. Nur Einrichtungen mit überwiegend hoheitlichen Tätigkeiten und kommunale Regiebetriebe wurden ausgeschlossen. Viele Unternehmen wissen nicht um die Dringlichkeit zur Umsetzung der Vorgaben. Bis zum 5. Dezember 2015 war es möglich, die gesetzlichen Vorgaben durch eine termingerechte Durchführung eines sogenannten „Energieaudits