Bundkabinett beschließt Novelle der 38. Bund-Immissionsschutzverordnung Bioenergie E-Mobilität Ökologie 13. November 202415. November 2024 Werbung Lemke: „Bundregierung sendet starkes Marktsignal an die Branche für erneuerbare Energien im Verkehr“ Bundkabinett beschließt Novelle der 38. Bund-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) Übererfüllungen der THG-Quote aus der Vergangenheit anzusparen und später anrechnen zu lassen erneuerbare Energien im Verkehr CO2-Ausstoß der Kraftstoffe zu reduzieren Verpflichtung der Mineralölwirtschaft Übererfüllungen an CO2-Minderung widerspricht grundlegenden Gedanken der EU-Vorgaben (WK-intern) - Zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) darf die Mineralölindustrie in den kommenden zwei Jahren nur noch CO2-Minderungen aus erneuerbaren Kraftstoffen und Strom verwenden, die auch im selben Jahr erzielt wurden. So sieht es die Änderung der 38. BImSchV vor, die das Bundkabinett heute beschlossen hat. Grundsätzlich ist es möglich, Übererfüllungen der THG-Quote aus der Vergangenheit anzusparen