IT-Sicherheitskatalog für Energienetzbetreiber Mitteilungen Technik 7. September 2015 Damit eine lückenlose Energieversorgung gewährleistet werden kann, ist in diesem Bereich zusätzlich eine intakte Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) nötig. (WK-intern) - Mit diesen IKT-Systemen gehen auch Risiken für die Versorgungssicherheit einher, die durch die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs und deren Umsetzung eingedämmt werden sollen. Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 11 Absatz 1a des Energiewirtschaftsgesetzes den IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht. Was Energienetzbetreiber jetzt tun müssen, wissen die Experten von TÜV SÜD. Der IT-Sicherheitskatalog verpflichtet Strom- und Gasnetzbetreiber, Mindeststandards hinsichtlich IT-Sicherheit umzusetzen und einzuhalten. Dazu gehören unter anderem, die zu schützenden Daten und Systeme verfügbar zu machen, für die Integrität der verarbeiteten Informationen und Systeme zu sorgen sowie
Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans 2024 Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Technik 7. September 2015 Energiewendeminister Habeck fordert umgehende Aufnahme der Ostküstenleitung als Pilotprojekt für Teilerdverkabelung (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute die Bestätigung des Netzentwicklungsplans veröffentlicht und darin wiederholt den energiewirtschaftlichen Bedarf und die Erforderlichkeit der Ostküstenleitung bestätigt. Auch unter den eher konservativen Annahmen der Bundesnetzagentur wurde der Ausbaubedarf in Ostholstein klar bestätigt. Dies trifft umso mehr zu, als der Ausbau der erneuerbaren Energien in Ostholstein schneller vorankommt, als von der Bundesnetzagentur angenommen wird. Die Prüfung möglicher Alternativen zum Ausbau auf der Höchstspannungsebene hat gezeigt, dass der Bau einer 380-kV-Leitung gegenüber dem Ausbau auf der 110 kV-Ebene die deutlich zukunftsfähigere Lösung darstellt. Das Land Schleswig-Holstein folgt dabei
Bundesnetzagentur bestätigt den offiziellen Offshore-Netzentwicklungsplan 2024 Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 4. September 2015 Netzentwicklungsplan Strom 2024 und Offshore-Netzentwicklungsplan 2024 bestätigt sowie Umweltbericht veröffentlicht (WK-intern) - Homann: "63 der 92 vorgeschlagenen Maßnahmen sind erforderlich" Die Bundesnetzagentur hat heute den Netzentwicklungsplan Strom 2024 sowie den Offshore-Netzentwicklungsplan 2024 bestätigt. "Eine verlässliche und langfristige Netzausbauplanung ist zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Energiewende. Mit der sich jährlich wiederholenden und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepassten Bedarfsermittlung sichern wir eine verlässliche und belastbare Planung des Ausbaubedarfs im Übertragungsnetz", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er führt weiter aus: "Wir haben nur Maßnahmen bestätigt, die nach unseren Berechnungen in den kommenden Jahren zwingend erforderlich sind. Dabei sind auch alle Argumente eingeflossen, die uns in über 34.000
IBC SOLAR plant 2015 in Deutschland 80 MWp in Großprojekten Solarenergie 26. August 2015 Das Systemhaus sieht aber mehr Potenzial im Markt (WK-intern) - Die IBC SOLAR AG, eines der weltweit führenden Systemhäuser für Photovoltaik (PV), blickt in Deutschland auf ein gutes erstes Halbjahr mit Großprojekten im Umfang von rund 50 Megawattpeak (MWp) zurück. Auch für das zweite Halbjahr erwartet IBC SOLAR eigene Projekte und Aufträge von insgesamt mehr als 30 MWp. Der deutsche Markt bietet aber deutlich mehr Potenzial. Ebenso wie der BSW-Solar plädiert das Systemhaus deshalb unter anderem für die massive Erhöhung des Ausschreibungsvolumens. Insgesamt plant IBC SOLAR, in diesem Jahr in Deutschland PV-Kraftwerke mit zusammen mehr als 80 MWp Leistung fertigzustellen, darunter sowohl eigene Projekte
Bundesnetzagentur: Qualität der Stromversorgung 2014 höher als in den Vorjahren Behörden-Mitteilungen 24. August 2015 Homann: Qualität der deutschen Stromversorgung ist weiterhin sehr hoch (WK-intern) - Die Zuverlässigkeit der Stromversorgung befindet sich auf konstant hohem Niveau. Im Jahr 2014 lag die durchschnittliche Unterbrechungsdauer je angeschlossenem Letztverbraucher bei 12,28 Minuten. „Das ist der niedrigste Wert seit Beginn der systematischen Erfassung der Stromversorgungsqualität durch die Bundesnetzagentur im Jahr 2006“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Diese Verbesserung der Versorgungsqualität liegt vor allem daran, dass das Jahr 2014 nur wenige Extremwetterereignisse aufwies.“ Er ergänzt: „Ein maßgeblicher Einfluss der Energiewende und der steigenden dezentralen Erzeugungsleistung auf die Versorgungsqualität ist auch weiterhin nicht erkennbar.“ Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben der Bundesnetzagentur bis zum 30. April
Gesetzlich vorgeschriebene Umstellung von L-Gas auf H-Gas muss der Gaskunde bezahlen Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 17. August 2015 Eine ganz neu erfundene Energie-Umlage der Bundesnetzagentur: Gasumstellung kostet Gaskunden rund 1,7 Milliarden Euro (WK-intern) - ISPEX AG: Umrüstungen durch Marktraumumstellung für Gas werden von den Endkunden bezahlt Bayreuth - Ende 2015 beginnt schrittweise die Umstellung der Gasversorgung von L-Gas auf das energiereichere H-Gas. Für Industrieunternehmen bedeutet dies zum Teil einen erheblichen Aufwand bei der technischen Umstellung. Die Kosten werden allerdings über die Netznutzungsentgelte von den Endverbrauchern getragen. Darauf weisen die Energieexperten der ISPEX AG hin. „Grund für die sogenannte Marktraumumstellung ist, dass die L-Gas-Förderung in Deutschland und in den Niederlanden zurückgeht und damit absehbar ist, dass das noch förderbare L-Gas nicht mehr für
Bundesnetzagentur prüft Ausschreibungs-Gebote für PV-Freiflächenanlagen Behörden-Mitteilungen Solarenergie 7. August 2015 Energie: Zahlreiche Gebote in zweiter Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen eingegangen (WK-intern) - Die zweite Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen endete am 3. August 2015. Es gingen insgesamt 136 Gebote ein. Das Ausschreibungsvolumen von 150 MW wurde dabei mehr als dreifach überzeichnet. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit noch die Zulässigkeit der 136 Gebote. Die Zuschläge werden anschließend bekanntgeben. Während in der ersten Ausschreibungsrunde die Preise noch im sogenannten Gebotspreisverfahren ("pay-as-bid") ermittelt wurden, also jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag zu dem von ihm angebotenen Wert bekommen hat, gilt nun das Einheitspreisverfahren ("uniform pricing"). Hierbei bestimmt der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots den Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote. Dieser Preismechanismus,
Weißbuch: Erleichterter Zugang zu Regelenergiemarkt für Speicher Erneuerbare & Ökologie Technik 10. Juli 2015 e.V. begrüßt Festlegung im Weißbuch, Eintrittshürden in den Markt für Regelleistung massiv abzubauen - gemeinsames Verfahren mit BMWi, ÜNB und BNetzA muss nächstes Ziel sein (WK-intern) - Im kürzlich vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgestellten Weißbuch zum Strommarktdesign hat die Flexibilisierung des Strommarktes einen hohen Stellenwert. Als eine konkrete Maßnahme wird die Öffnung der Regelleistungsmärkte genannt, um neuen und flexiblen Anbietern wie insbesondere Speichern eine Teilnahme zu ermöglichen. Kürzere Vorlaufzeiten und kleinere Produkte sollen beispielsweise zu den neuen Ausschreibungsbedingungen gehören. Ein Festlegungsverfahren soll noch in diesem Jahr von der Bundesnetzagentur (BNetzA) eröffnet werden. Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) hatte diese Punkte in den letzten Monaten verstärkt gegenüber
Bundesnetzagentur startet Ausschreibungsrunde für zweite PV-Freiflächen Behörden-Mitteilungen Solarenergie 9. Juni 2015 Die Bundesnetzagentur hat heute die zweite Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Weg gebracht. "Nachdem die erste Ausschreibungsrunde bereits ein Erfolg war, bin ich zuversichtlich, dass die zweite Runde ähnlich verlaufen wird", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Die Bundesnetzagentur wird weiterhin genau darauf achten, dass die Bieter die Spielregeln einhalten." Bieter können ihre Gebote für die zweite Ausschreibungsrunde bis zum 1. August abgeben. Für diesen Gebotstermin beträgt das Ausschreibungsvolumen 150 MW, das Höchstgebot beträgt 11,18 Cent pro Kilowattstunde. Bieter können mit Projekten, die in der ersten Runde keinen Zuschlag erhalten haben, erneut an dieser Ausschreibung teilnehmen. Während in der ersten Ausschreibungsrunde die
Beseitigung von Netzengpässen und Netzausbau sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 9. Mai 20158. Mai 2015 Präsentation Jahresbericht 2014 (WK-intern) - Bundesnetzagentur gewährleistet, dass die Unternehmen die erforderlichen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Netze tätigen können. Die Bundesnetzagentur hat der Öffentlichkeit heute in Bonn ihren Jahresbericht 2014 präsentiert. Moderne Infrastrukturen sind die Lebensadern unserer Industriegesellschaft. Sie sind Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und für das Wohlergehen der Menschen. Der Bericht gibt einen umfangreichen Überblick über die Entwicklung der durch die Bundesnetzagentur regulierten Märkte. Infrastrukturinvestitionen attraktiv machen, nachhaltigen Wettbewerb fördern und konsequenten Verbraucherschutz gewährleisten – das bleibt das Zieldreieck der Arbeit der Bundesnetzagentur. Energie Beseitigung von Netzengpässen und Netzausbau sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende. Die Bundesnetzagentur begleitet die
Verteilnetzausbau entscheidend für erfolgreiche Energiewende Mitteilungen Technik 8. Mai 2015 BDEW zum Jahresbericht 2014 der Bundesnetzagentur: (WK-intern) - Problem des Zeitverzugs bei der Anerkennung von Investitionen im im Verteilnetz muss dringend gelöst werden Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Jahresbericht 2014 vorgestellt und dabei auf die Dringlichkeit des Netzausbaus hingewiesen. Der BDEW sieht aktuell insbesondere die drängende Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für Investitionen in die Verteilnetze zu verbessern. "97 Prozent aller Erneuerbare-Energien-Anlagen werden an das Verteilnetz angeschlossen. Aufgrund der Integration der Erneuerbaren Energien müssen hier in den nächsten Jahren bis zu 50 Milliarden Euro investiert werden. Das muss auch die Netzregulierung angemessen berücksichtigen. Insbesondere das Problem des so genannten Zeitverzugs muss gelöst werden: Verteilnetzbetreiber müssen
BSH berücksichtigt neue gesetzliche Vorgaben bei Offshore-Windparks Behörden-Mitteilungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 24. April 201523. April 2015 Der Ausbau der Offshore-Windenergie geht jetzt weiter (WK-intern) - Im Rahmen der teilweise divergierenden Berichte über Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks in der Nordsee in den küstenfernen Zonen 3, 4 und 5 des Offshore-Netzentwicklungsplans der Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) klar: "Der Ausbau der Offshore Windenergie geht weiter." Für genehmigte Windparks gilt: Das BSH zieht für genehmigte Windparks in diesen Zonen keine Genehmigungen zurück und hat auch keine Genehmigungen zurückgezogen. Für eingereichte Anträge gilt: Das BSH bearbeitet vorerst in diesen küstenfernen Gebieten die Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks nicht weiter, da die BNetzA für diese Meeresgebiete in den nächsten zehn Jahren keine Netzanbindung