Bundesgerichtshof: Gekaufte Klimazertifikate machen Waren und Herstellungen nicht klimaneutral Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 27. Juni 202427. Juni 2024 Werbung Bundesgerichtshof entscheidet zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" Somit sind auch Flüge unserer Politiker nie mehr klimaneutral, selbst wenn drei mal mehr CO2-Zertifikate dafür vom Steuerzahler bezahlt lassen als es dem tatsächlichen Ausstoß entspricht. Nach Einschätzung und rechnerisch wurde die Luft besser, je mehr Politiker fliegen Das Ende des CO2-Ablass-Verkaufs kommt einem Tritt in die Magengrube der Ampelregierung gleich Politiker können jetzt kein reines Gewissen vorspiegeln, was sie sich über Steuereinnahmen leisten, es kommt jetzt einem Steuerbetrug gleich Ebenso ist es mit allen Unternehmen, die vorgeben klimaneutral zu handeln und es nicht sind Zertifikate sind somit wertlos geworden. Die Zertifikate- und Strombörse ist weder das
Netzinvestitionen und Eigenkapitalverzinsung auf Grund der Energiewende: BDEW zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Forschungs-Mitteilungen Mitteilungen Technik 10. Juli 2019 Werbung BGH-Urteil nicht nachvollziehbar (WK-intern) - Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben. Das Oberlandesgericht hatte festgestellt, dass die von der Bundesnetzagentur festgelegte Höhe der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode zu niedrig ist. Gegen das Urteil des OLG hatte die Bundesnetzagentur Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Zur heutigen BGH-Entscheidung erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Das Urteil des BGH ist für uns nicht nachvollziehbar. Die von der Bundesnetzagentur festgelegte Höhe der Eigenkapitalverzinsung für Investitionen in Strom- und Gasnetze gehört zu den niedrigsten in ganz Europa, und das, obwohl in Deutschland ein wesentlich höherer Bedarf am Aus- und Umbau der Energienetze besteht. Ein Gutachten im Auftrag des
Änderung der Rechtsprechung zum Preisanpassungsrecht der Energieversorgungsunternehmen Behörden-Mitteilungen 28. Oktober 2015 Werbung Nr. 183/2015 vom 28.10.2015 (WK-intern) - Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der Energieversorgungsunternehmen im Bereich der Erdgasversorgung von Tarifkunden (Gasgrundversorgung) Urteile vom 28. Oktober 2015 – VIII ZR 158/11 und VIII ZR 13/12 Der Bundesgerichtshofs hat sich heute in zwei Grundsatzentscheidungen mit der Frage befasst, ob an seiner bisherigen Rechtsprechung zum Bestehen eines gesetzlichen Preisänderungsrechts der Gasversorgungsunternehmen gegenüber Tarifkunden (Gasgrundversorgung) festgehalten werden kann. Er hat dies verneint, da die entsprechenden Vorschriften des nationalen Rechts nach einem auf Vorlage des Bundesgerichtshofs ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) nicht mit den Transparenzanforderungen der Gas-Richtlinie 2003/55/EG vereinbar sind. Die Gasversorgungsunternehmen bleiben jedoch