Elektromobilität: BAFA richtet Telefon-Hotline für Fragen zum Umweltbonus ein Behörden-Mitteilungen E-Mobilität 7. Juni 2016 Werbung Eschborn. Die Vorbereitungen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für das elektronische Antragsverfahren für den Umweltbonus laufen auf Hochtouren. (WK-intern) - Für Fragen rund um die Förderung hat das BAFA eine Telefon-Hotline eingerichtet, die unter folgender Nummer erreichbar ist: 06196/908-1009. Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge und die Förderrichtlinie werden derzeit erarbeitet. Ab welchem Zeitpunkt der Kauf eines Elektroautos förderfähig ist, wird im Rahmen der Förderrichtlinie festgelegt. Anträge für den Umweltbonus können vom BAFA allerdings erst nach Genehmigung der Förderrichtlinie durch die EU-Kommission und nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger entgegengenommen werden. Vorher gestellte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden. Weitere Hinweise zum Antragsverfahren sowie
Alle Windparks in Deutschland können vom nächtlichen Blinken befreit werden Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 29. September 2015 Werbung Neue Vorschrift zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen – airspex wird final anerkannt (WK-intern) - Mit Veröffentlichung der neuen „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) im Bundesanzeiger vom 01.09.2015 können nun alle Windparks in Deutschland vom nächtlichen Blinken befreit werden. Die wichtigste Änderung der AVV: Primär- und Passivradarsysteme dürfen für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen eingesetzt werden, sofern sie über eine Anerkennung der Deutschen Flugsicherung (DFS) verfügen. Die technischen Anforderungen an diese Systeme regelt der neue Anhang 6. Zudem sind für Windenergieanlagen insbesondere Änderungen bei der Tageskennzeichnung, der Turmbefeuerung und bei der Ersatzstromversorgung beschlossen worden. Das gemeinsam von ENERTRAG Systemtechnik und Airbus Defence & Space
Pkw-Label: Kraftstoffpreise und CO2-Effizienzklassen für Pkw 2014 veröffentlicht Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 1. Juli 2015 Werbung Am 30. Juni 2015 wurden die neuen Angaben zu Kraftstoffpreisen (PDF: 271 KB) und CO2 -Effizienzklassen (PDF: 231 KB) für neue Personenkraftwagen im Bundesanzeiger veröffentlicht. (WK-intern) - Diese Angaben sind gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) Grundlage für die Erstellung eines Labels zur Energieeffizienz neuer Personenkraftwagen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bietet das Pkw-Label eine Orientierungshilfe: Auf Basis bestimmter technisch definierter Testzyklen gibt es Auskunft über absolute Verbrauchswerte von Fahrzeugen. Das Label sieht dabei eine Effizienzskala von 'G' (weniger effizient) bis 'A+' (sehr effizient) vor und informiert damit über die Effizienz verschiedener Modelle im Vergleich. Die nun veröffentlichte Preisliste umfasst die jährlichen Durchschnittspreise des Jahres 2014 für