Bundesrat schwächt Speiseölproduktion in Deutschland Bioenergie Ökologie 7. Oktober 2023 Werbung Der Bundesrat hat am Freitag der Novellierung der 31. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) zugestimmt. (WK-intern) - Demnach müssen Ölmühlen ihre Lösungsmittel-Emissionen bis 2031 halbieren. Zusätzlich wird ein neuer Grenzwert eingeführt. Um diesen sicher einzuhalten, müssen die Ölmühlen zukünftig große Abluftströme verbrennen. “Diese Entscheidung ist ein ideologiegetriebenes, kolossales Versagen der Umweltpolitik. Anstatt Worten Taten folgen zu lassen und eine großartige Chance zur Entbürokratisierung und Deregulierung zu nutzen, wird hierzulande nun ein weltweit einmaliger Grenzwert eingeführt, der nur deutsche Speiseölhersteller dazu zwingt, künftig noch mehr CO2 in die Atmosphäre zu pusten. Das ist hausgemachter klimapolitischer Irrsinn! Dabei lag sogar eine pragmatische und von den Wirtschaftsminister*innen zuvor einstimmig
Kamine unterliegen der Bundesimmissionsschutz Verordnung (BImSchV) Ökologie 27. Oktober 2015 Werbung In der 1. und 2. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BimSchV) sind die Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen geregelt. (WK-intern) - Umwelt- und gesundheitsschädliche Abgase, die durch die Verbrennung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen entstehen, werden als Emissionen bezeichnet. Zu hohe Emissionswerte gefährden die Gesundheit, weshalb bereits 2010 das Bundesumweltministerium die 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) zur Eingrenzung der Feinstaubbelastung beschloss. Zum 01.01.2015 sind diese Grenzwerte mit der 2. Stufe der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung verschärft worden. Diese besagt 0,125 g/m3 Kohlenmonoxid und 0,04 g/m3 Feinstaub dürfen nicht überschritten werden. Die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen werden bei Neugeräten (www.schornsteinwelt.de) vom jeweiligen Hersteller bescheinigt. Kamine und Kaminöfen, die den