IÖW empfiehlt, Anwohner und standortnahe Gemeinden mehr an Energiewende zu beteiligen Finanzierungen Forschungs-Mitteilungen Ökologie Solarenergie Verbraucherberatung Windenergie Windparks Wirtschaft 18. Mai 202218. Mai 2022 Werbung Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Eigentumsbeteiligung an Wind- und Solaranlagen Verpflichtende Beteiligung von Kommunen an Erneuerbare-Energien-Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern ist verfassungsgemäß IÖW empfiehlt: auch andere Bundesländer und der Bund sollten Beteiligungsregelungen schaffen, um die Energiewende zu beschleunigen Finanzielle Beteiligung muss Teil einer Gesamtstrategie für Förderung einer regional geprägten Energiewende werden (WK-intern) - Auf dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Energiebranche gewartet: Ist das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verfassungsgemäß? Die Antwort: ja, das Land darf Betreiber von Windenergieanlagen dazu verpflichten, Bürger*innen im Umkreis von fünf Kilometern der Anlagen eine Eigentumsbeteiligung oder alternativ Sparprodukte anzubieten und der Standortgemeinde eine Abgabe zu zahlen, um auf diese Weise die Akzeptanz