Karlsruher Richter entscheiden Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz bei Windparks ist rechtmäßig Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Windenergie Windparks Wirtschaft 6. Mai 20226. Mai 2022 Werbung Karlsruher Urteil nimmt Gesetzgeber zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung in die Pflicht Juristische Neuausrichtung: Bundesrecht bricht kein Landesrecht mehr (WK-intern) - Am heutigen Tag hat das Bundesverfassungsgericht über eine Klage gegen das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz (BüGembeteilG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Laut dem ersten Senat des Gerichts ist das BüGembeteilG rechtmäßig. Geklagt hatte ein Windenergieunternehmen. Aus Sicht des BWE könnte das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern in seiner derzeitigen Ausgestaltung den Wettbewerb möglicherweise deutlich verzerren, weil es bestimmte Interessenten von den Genehmigungsverfahren von Vorneherein ausschließt. Dazu BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm: "Das Urteil enttäuscht. Damit bleibt der Dissens zwischen unterschiedlichen, den Wettbewerb verzerrenden Landesregelungen bei einem gleichzeitig bundeseinheitlichem Ausschreibungssystem bestehen. Diesen