Historischen Tiefstand bei den Ausbauzahlen von Windanlagen für das Jahr 2019 in Deutschland Finanzierungen Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 28. Januar 2020 Werbung Windenergie an Land – Historischen Tiefstand durch mehr Genehmigungen und Flächen schnellstmöglich überwinden Brutto-Zubau der Windenergie an Land von 1.078 Megawatt (MW) bzw. 325 Anlagen im Gesamtjahr 2019 liegt auf dem niedrigsten Stand seit Einführung des EEG im Jahr 2000 Zubau um 55 Prozent geringer als in 2018 und um 80 Prozent geringer als in 2017 Bund und Länder müssen Ausbautief durch Sofortmaßnahmen für mehr Genehmigungen und Flächen überwinden Pauschale Abstandsregeln müssen insbesondere für bestehende Regional-, Flächen- und Bauplanungen sowie Repowering-Projekte vermieden werden Erneuerbaren Energien Bedarf für klimaneutrale Produktion, Sektorkopplung und Wasserstofferzeugung steigt, Bundesregierung muss Ausbaupfade anpassen (WK-intern) - Mit 1.078 MW und 325 Anlagen hat
Fördersätze für Windenergie an Land sinken ab Oktober 2018 erneut Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 1. Juni 20181. Juni 2018 Werbung Die Bundesnetzagentur hat heute die Fördersätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen und von Oktober bis Dezember 2018 den Betrieb aufnehmen werden. (WK-intern) - Demnach sinken die Zahlungsansprüche für diese Anlagen zum fünften Mal in Folge um maximal mögliche 2,4 Prozent. Seit Anfang 2017 ist die Förderhöhe damit um rund 17 Prozent gefallen. Dies betrifft insbesondere Anlagen, die noch unter den Bestandsschutz fallen. Zuwachs über dem Ausbaupfad Der Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land lag zwischen Mai 2017 und Ende April 2018 mit etwa 5.308 Megawatt oberhalb des gesetzlich festgelegten Ausbaupfads. Der hier genannte Zeitraum
Bundesnetzagentur: Fördersätze für Windenergie an Land sinken ab Juli 2018 erneut um 2,4 Prozent Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 28. Februar 2018 Werbung Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Windenergieanlagen an Land außerhalb der Ausschreibung, die ab 1. Juli 2018 in Betrieb genommen werden erneut um 2,4 Prozent gekürzt wird. (WK-intern) - Das betrifft insbesondere Anlagen, die im Jahr 2016 oder früher genehmigt wurden, noch in diesem Jahr in Betrieb gehen werden und deshalb unter den Bestandsschutz fallen. Bewegt sich der Zubau in einem spezifischen Betrachtungszeitraum nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, so ist eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese Absenkung verstärkt sich, je mehr der Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine merkliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen,