EU-Kommission gibt Entschädigung für vorzeitigen Kohleausstieg frei Behörden-Mitteilungen Ökologie Technik 11. Dezember 2023 Werbung RWE begrüßt die heute in einer Pressemitteilung veröffentlichte Entscheidung der EU-Kommission, die bereits vor drei Jahren vereinbarte Entschädigung für den vorzeitigen Braunkohleausstieg gemäß des Kohleausstiegsgesetzes vom Juli 2020 freizugeben. • Entschädigung in Höhe von 2,6 Milliarden Euro wird gestaffelt bis 2030 ausgezahlt • RWE hat seit 2020 bereits fünf Kraftwerksblöcke sowie Brikettierung stillgelegt Für die erheblichen Belastungen, die RWE nach dem Kohleausstiegsgesetz zu tragen hat, war eine Entschädigung von 2,6 Milliarden Euro festgelegt worden, die gestaffelt bis 2030 ausgezahlt wird. Die Entschädigung, die gemäß Kohleausstiegsgesetz und öffentlich-rechtlichem Vertrag zwischen der Bundesrepublik und dem Unternehmen geregelt war, stand bis heute unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen