Offshore-Windparks mit Breitbandinternet versorgen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 23. August 2023 Werbung Bundesnetzagentur veröffentlicht Rahmenbedingungen für Frequenzzuteilungen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute Rahmenbedingungen für Frequenzzuteilungen in den Frequenzbereichen für mobiles Breitband von 700 MHz bis 3,7 GHz im Gebiet der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) veröffentlicht. „Wir konkretisieren die Voraussetzungen, unter denen insbesondere Offshore-Windparks mit Breitbandinternet versorgt werden können. Das dient der Vernetzung von Anlagen und Arbeitsplattformen. Wir treiben die Energiewende auch in der Frequenzregulierung voran,“ sagt Klaus Müller, Präsident*in der Bundesnetzagentur. Da die AWZ nicht Teil des Bundesgebiets ist, wurden hier für die mobile Kommunikation spezielle Regelungen entwickelt. Auf Grundlage dieser Regelungen werden die Frequenzen auf Antrag zugeteilt. Bisher wurden im Offshore-Bereich