KEAcon erweitert Portfolio im Rahmen der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 16. Februar 2021 Werbung Antragsbegleitung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (WK-intern) - Die KEAcon GmbH ist ein Ingenieurbüro mit Fokus auf naturschutzfachlichen Service- und Beratungsdienstleistungen im Windenergiebereich. Sie erweitert ihr Portfolio nun um die Begleitung von Änderungsanträgen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Rahmen der Umrüstung von Windenergieanlagen auf die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK). Bei der Antragstellung zur BNK-Umrüstung von Windenergieanlagen handelt es sich um ein sehr zeitintensives Vorhaben, das in mehrstufigen Verfahren verschiedene Fachbehörden beteiligt. Diese behördlichen Anforderungen sind mit einem hohen Bearbeitungsaufwand für die Windparkbetreiber und technischen Betriebsführer verbunden. Madline Storkenmaier, Projektleiterin Genehmigung der KEAcon GmbH, erläutert: „Wir haben erkannt, dass im Rahmen der BNK-Genehmigungsverfahren ein hoher Verwaltungsaufwand auf alle Beteiligten zukommt.