Biozidprodukte gegen Nagetiere, Mücken, Schadmikroben sind bald nicht mehr frei verkäuflich Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 12. Mai 202112. Mai 2021 Werbung Bundesregierung beschließt strengere Regeln für die Abgabe von Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung Biozidprodukte, die gegen Überträger von Pandemien eingesetzt werden sind dann unangreifbar (WK-intern) - Biozidprodukte, wie z.B. Mittel für Insektenbekämpfung, Holzschutz oder Antifouling, können bei unsachgemäßer Anwendung eine Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sein. Daher hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag der Bundesumweltministerin strengere Regeln für den Verkauf von Biozidprodukten beschlossen. Künftig unterliegen bestimmte Biozidprodukte einem Selbstbedienungsverbot und dürfen nur nach Beratung durch Fachpersonal abgegeben werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die neuen Regeln zur Abgabe von Biozidprodukten schützen die Umwelt, vor allem Insekten, und die menschliche Gesundheit vor negativen Auswirkungen. Mit dem heutigen