Lärmschutz bei Windkraftanlagen – Schleswig-Holstein bringt Konzept zur Überwachung von Bestandsanlagen auf den Weg Behörden-Mitteilungen Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 3. Juli 2018 Werbung Auch bestehende Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein werden darauf überprüft, ob sie unter Anwendung der neuen Hinweise zum Schallimmissionsschutz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI-Hinweise) die zulässigen Lärmimmissionen einhalten. (WK-intern) - Ein entsprechendes Überwachungskonzept für Bestandsanlagen, das vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) umgesetzt wird, hat das Kieler Umwelt- und Energiewendeministerium (MELUND) heute (3. Juli 2018) per Erlass auf den Weg gebracht. "Für Neuanlagen haben wir bereits Anfang des Jahres das neue Beurteilungsverfahren umgesetzt. Selbstverständlich müssen aber auch die Bestandsanlagen die zulässigen Immissionswerte sicher einhalten. Deshalb werden sie jetzt einer systematischen Überprüfung unterzogen", sagte Umweltminister Robert Habeck. Insgesamt werden in den kommenden Jahren