Seminare: Unternehmen in der Pflicht Daten der Mitarbeitenden zu schützen Mitteilungen Veranstaltungen 22. März 2018 Werbung Hamburg: Wann, wie und unter welchen Umständen dürfen Unternehmen die Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speichern, verwenden oder an Dritte weitergeben? (WK-intern) - Ab 25. Mai 2018 regelt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genau diese Fragen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind datenschutzrechtlich verantwortlich und müssen die Daten ihrer Mitarbeitenden entsprechend schützen. Mithilfe von Datenschutzbeauftragten kann das gelingen. Prof. Dr. Ralf Imhof, Of Counsel der Kanzlei Schulz Noack Bärwinkel in Hamburg und Referent der TÜV NORD Akademie, erläutert die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen. Personenbezogene Daten sind im Arbeitsleben allgegenwärtig: Diensthandys, E-Mails, Surfen im Netz, private Geräte, die dienstlich genutzt werden, oder Dienstwagen mit GPS-Tracking. In Zeiten