DEKRA auf der Messe „Husum Wind“ 2019 – Weiterbetrieb auf dem Prüfstand Techniken-Windkraft 6. September 2019 Werbung (WK-intern) - Im Jahr 2020 wird für zahlreiche Windenergieanlagen die Betriebserlaubnis auslaufen. Der Grund ist, dass viele Anlagen im Zuge des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG) mit Start zum Jahr 2000 auf eine Lebensdauer von 20 Jahren ausgelegt wurden. DEKRA unterstützt Betreiber, die Anlagen weiterhin sicher nutzen zu können, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Windenergieanlagen werden in der Regel für eine Entwurfslebensdauer von 20 Jahren ausgelegt und auf Basis einer Typenprüfung genehmigt. Um nach dem Erreichen dieses Alters nicht den Betrieb einstellen zu müssen, muss ein Gutachten den sicheren Weiterbetrieb der Anlage attestieren. Windenergieanlagen haben in der Regel eine Reserve