Musteranschreiben der LEKA MV verhilft Gemeinden zu Einnahmen an bestehenden Wind- und PV-Anlagen Behörden-Mitteilungen Solarenergie Windparks Wirtschaft 5. September 2023 Werbung Seit dem 1. Januar 2023 ermöglicht das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Gemeinden eine finanzielle Beteiligung auch an bereits bestehenden Windenergieanlagen und Solarparks. (WK-intern) - Um Kommunen im eigenen Land den Zugang zu diesen Mehreinnahmen gemäß § 6 EEG zu erleichtern, hat die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) ein Musteranschreiben samt Beiblatt entwickelt. Bundesweit ermöglichte bisher der § 6 des EEG eine finanzielle Beteiligung an neu geplanten Windenergie- und PV-Anlagen in Höhe von bis zu 0,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde, die Gemeinden von den Betreibern erhalten können. Seit dem 1. Januar 2023 greift diese Beteiligungsoption auch für bereits bestehende Altanlagen. In einem Land wie