Stärkerer Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 29. Dezember 2022 Werbung Ab 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (WK-intern) - Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für
COP 26 beschließt hohe Standards für weltweiten Handel mit Treibhausgas-Minderungen Behörden-Mitteilungen Ökologie Veranstaltungen 14. November 2021 Werbung Doppelanrechnungen werden im Regelwerk ausgeschlossen (WK-intern) - Die Vertragsstaaten des Pariser Abkommens haben sich auf neue Marktmechanismen für die Übertragung von Treibhausgas-Minderungen aus Klimaschutzprojekten geeinigt. Sie ermöglichen nun einen internationalen Handel mit Minderungsgutschriften aus diesen Projekten. Dabei gilt das Prinzip, dass die gehandelten Minderungen über die bestehenden nationalen Klimaschutzbeiträge der Staaten hinausgehen müssen und so das Ambitionsniveau insgesamt erhöhen. Das soll vor allem Entwicklungsländer dabei helfen, schneller Klimaneutralität zu erreichen. Die Europäische Union hatte bereits 2020 beschlossen, dass sie ihr aktuelles Klimaziel ohne den Ankauf solcher Zertifikate aus anderen Staaten erreichen wird. Wichtigstes Ergebnis der Verhandlungen: Treibhausgasminderungen dürfen nur einmal angerechnet werden, also entweder
FPS vertritt erfolgreich Mainova und NRM in Beschwerdeverfahren gegen Regulierungskammer Hessen Erneuerbare & Ökologie News allgemein Technik Verbraucherberatung 15. März 2018 Werbung Begriff der Kundenanlage im Energiesektor eingegrenzt (WK-intern) - Die Wirtschaftskanzlei FPS hat die Mainova AG sowie die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH erfolgreich in einem Beschwerdeverfahren vor dem OLG Frankfurt vertreten. Mit der Entscheidung, den Begriff der Kundenanlage u.a. anhand absoluter Kriterien zu bestimmen, wurde für Akteure des Energiemarktes und die Mehrheit der Energieverbraucher Klarheit in einer bisher obergerichtlich noch nicht entschiedenen Frage erzielt. Mit Datum vom 08. März 2018 entschied der Kartellsenat des OLG Frankfurt in einer Beschwerdesache gegen die Regulierungskammer Hessen, die in einem Missbrauchsverfahren ein Energieversorgungsnetz fälschlich als eine nicht der Regulierung unterstellte Kundenanlage ansah. Beschwerdeführerinnen waren die Mainova AG sowie die