Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes: „Meeres- und Klimaschutz können so nicht Hand in Hand gehen“ Offshore Ökologie Windenergie Windparks 28. März 2024 Werbung DUH kritisiert die gestern im Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes aufs Schärfste: (WK-intern) - Demnach soll bei der Zulassung neuer Offshore Windanlagen in Beschleunigungsgebieten auf wichtige Umweltstandards, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung, verzichtet werden. Vorgaben für besonders schützenswerte Gebiete auf Planungsebene können dies nicht kompensieren. Die Abschwächung ist ein fataler Fehler für den Meeresschutz. Dazu sagt DUH-Leiterin Recht Cornelia Nicklas: "Die vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes bedeutet den massiven Abbau von Umweltstandards. Die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung gefährdet nicht nur die Naturverträglichkeit der Projekte, sondern auch die Planungssicherheit selbst für etablierte Branchenvertreter. Sogenannte Beschleunigungsgebiete, innerhalb derer Projekte komplett ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung zugelassen