Energie: Vorläufige Stilllegung des Gaskraftwerk Irsching 4 und 5 Behörden-Mitteilungen 4. April 2015 Werbung Die Kraftwerksblöcke Irsching 4 und 5 sollen vorläufig vom Netz genommen werden und können bei Bedarf in kurzer Zeit wieder in Betrieb genommen werden. (WK-intern) - Die Eigentümer der Kraftwerksblöcke Irsching 4 und Irsching 5 haben gegenüber der Bundesnetzagentur angezeigt, dass sie beide Blöcke am 31. März 2016 vorläufig stilllegen wollen. Kraftwerke, die vorläufig stillgelegt sind, können vom Übertragungsnetzbetreiber jederzeit verpflichtet werden, wieder in Betrieb zu gehen, um Gefahren für die Stabilität des Stromnetzes abzuwehren. Somit ist sichergestellt, dass die Stilllegungen zu keiner Verschlechterung der Versorgungsicherheit führen. Kraftwerksbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, geplante Stilllegungen ihrer Anlage dem verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur mindestens zwölf Monate
BEE fühlt sich durch Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigt Erneuerbare & Ökologie Ökologie 4. August 2014 Werbung Keine neuen Subventionen für alte Kraftwerke Berlin - Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fühlt sich durch die jüngsten Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zu Kapazitätsmechanismen voll bestätigt. „Es wäre ein schwerer Fehler, neue Finanzhilfen für alte, schmutzige Kraftwerke einzuführen“, warnt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. (WK-intern) - „Das würde Milliardenkosten für die Stromverbraucher bedeuten und den Umbau unserer Energieversorgung in Richtung Nachhaltigkeit blockieren. Hier muss die Bundesregierung standhaft bleiben und sich Forderungen der grauen Herren in den Vorstandsetagen verweigern.“ Die Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass die von der fossilen Energiewirtschaft geforderten Kapazitätsmärkte zu Mehrkosten für die Stromverbraucher von bis zu 15 Mrd. Euro bis