EEG-Reparatur lässt Biogasbranche aufatmen Bioenergie Mitteilungen 26. Juni 2021 Werbung Gestern Abend beschloss der Bundestag eine Reparatur des Anfang 2021 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetzes und damit einhergehend eine echte Perspektive für tausende Biogasanlagenbetreiber. (WK-intern) - Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände: „Mit großer Erleichterung stellen wir fest, dass die Streichung des Flexibilitätszuschlages für Biogasanlagen im zweiten EEG-Vergütungszeitraum zurückgenommen wurde. Somit konnte die für die Branche so wichtige Regelung aus dem EEG 2017 wieder hergestellt werden,“ so Rostek. Laut des gestrigen Beschlusses können Biogasanlagenbetreiber zukünftig wieder einen Flexzuschlag in Höhe von 50 Euro je kW geltend machen, sofern sie bereits im ersten Vergütungszeitraum für flexibilisierte Leistung die Flexprämie erhalten