Volksbegehren gegen Naturfrevel: Derzeit fällen Landwirte ihre Streuobstwiesen für den Artenschutz Aktuelles Mitteilungen Ökologie 2. Mai 2019 Werbung Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt kritisiert Abholzung auf Streuobstwiesen (WK-intern) - Derzeit häufen sich Meldungen, dass Landwirte unter anderem in den Landkreisen Forchheim aber auch Rosenheim alte Obstbäume in Streuobstwiesen fällen. Die Landwirte begründen dies mit dem Volksbegehren Artenvielfalt, durch das sie die Bäume angeblich in Zukunft nicht mehr nutzen könnten. Rasant und anhaltenden Verlust von unzähligen Streuobstwiesen Der Trägerkreis des Volksbegehrens stellt deshalb klar: „Zwar stellt der Gesetzentwurf Streuobstwiesen ab einer Größe von 2.500 Quadratmetern unter Schutz des bayerischen Naturschutzgesetzes. Davon ausgenommen sind aber Bäume, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohn- oder Hofgebäude entfernt sind“, erklärt Agnes Becker, die Beauftragte des Volksbegehrens