Ältere Energieausweise werden ungültig Aktuelles Mitteilungen Verbraucherberatung 4. März 2019 Werbung Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien ist ein aktueller Energieausweis Pflicht dena empfiehlt Bedarfsausweis statt Verbrauchsausweis (WK-intern) - In diesem Jahr laufen die ersten Energieausweise von Wohnhäusern mit Baujahr 1966 und jünger ab. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und sind seit Anfang 2009 ausgestellt worden. Die Pflicht, einen aktuellen Energieausweis vorzulegen, gilt für Hauseigentümer, die ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur (dena). Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden laufen ab 1. Juli 2019 ab. Auch hier gilt die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Wer einen neuen Energieausweis erstellen lassen möchte, wendet sich am besten