Kreislaufwirtschaft – Bundeskabinett beschließt neue Regeln für bessere Sammlung von Batterien Behörden-Mitteilungen Ökologie Technik 6. November 2024 Werbung Die Bundesregierung hat heute notwendige Änderungen im nationalen Batterierecht zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) beschlossen. (WK-intern) - Die Verordnung sieht einen EU-weit nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung der Vorgaben aus der EU-BattVO. Überdies sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben. Des Weiteren sollen bisher gut funktionierende Strukturen aus der Geräte-Altbatterieentsorgung ausgeweitet werden. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die neue EU-Batterieverordnung ist ein wichtiger Meilenstein für eine bessere Kreislaufwirtschaft in Europa. Für neue Batterien