Bundesgerichtshof zum Ausgleichsleistungsgesetz für Flächen zum Aufstellen von Windkrafträdern Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Windenergie Windparks 5. September 20185. September 2018 Werbung Verkündungstermin am 14. September 2018, 9.00 Uhr, in Sachen V ZR 12/17 (WK-intern) - (Zahlungsanspruch bzw. Rückkaufsrecht der BVVG bei Überlassung von nach dem Ausgleichsleistungsgesetz verbilligt verkauften landwirtschaftlichen Flächen zum Aufstellen von Windkrafträdern an einen Windenergiebetreiber?) Sachverhalt: Der Kläger kaufte 2005 landwirtschaftliche Flächen in Mecklenburg-Vorpommern von der beklagten BVVG. Diese ist mit der Privatisierung des volkseigenen Vermögens im Beitrittsgebiet beauftragt. Den überwiegenden Teil der Flächen erwarb der Kläger verbilligt nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusgLG). Daher enthält der Kaufvertrag Regelungen über Rechte der BVVG für den Fall einer Änderung der Nutzung bzw. Nutzbarkeit der Flächen für andere als landwirtschaftliche Zwecke, darunter ein der