Die wichtigsten Neuerungen für die KWK-Branche aus den gestrigen Bundestagsbeschlüssen Bioenergie Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Wasserstofftechnik Windenergie 25. Juni 2021 Werbung Durch die Verabschiedung des verschärften Klimaschutzgesetzes ergeben sich Neuerungen (WK-intern) - In der vorletzten Sitzung dieser Legislaturperiode hat der Bundestag ein Klimaschutz-Sofortprogramm verabschiedet und dabei eine Reihe energierechtliche Vorschriften beschlossen, darunter auch Änderungen im KWKG und EEG. Die wichtigsten Beschlüsse für die KWK-Branche hat der Bundesverband-Kraft-Wärme-Kopplung zusammengefasst. Die Übergangsfrist für bereits vor dem 31.12.2020 beauftragte KWK-Anlagen im Leistungsbereich 500 kW bis 1 MW wird vom 31.05.21 auf den 31.12.2022 verlängert. Die im Juli 2020 verabschiedeten Förderbedingungen für Anlagen bis 50 kWel im Bereich der Erneuerungs-/Modernisierungsförderung werden rückwirkend zurückgenommen, sodass es beim Fördersatz vom KWKG 2017 mit 8 bzw. 4 Cent/kWh bleibt. Im EEG entfällt die