Bundesnetzagentur leitet Aufsichtsverfahren gegen Energielieferanten ein Behörden-Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 20. August 2024 Werbung Energielieferanten stehen unter dem Verdacht der unzulässiger Verbrauchsschätzung und verspäteten Rechnungsstellung (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegen die Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH eingeleitet. „Wenn Verbraucher uns aus ihrer Sicht unzutreffende Energieabrechnungen melden, prüfen wir, ob sich das Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben hält.“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Verbraucher hatten sich beim Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur über die Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH beschwert. Es besteht der Verdacht, dass das Unternehmen bei der Schätzung der Energieverbräuche in den Abrechnungen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen einhält. Ebenso wurden dabei möglicherweise die tatsächlichen Verhältnisse nicht berücksichtigt. Zudem besteht die Vermutung, dass Rechnungen nicht innerhalb
Bundesnetzagentur: Preiserhöhungen ohne Wahrung der Ankündigungsfristen sind nicht gerechtfertigt Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 1. September 2022 Werbung Beanstandung von Preiserhöhungen durch Voxenergie GmbH und primastrom GmbH (WK-intern) - Präsident Müller: „Preiserhöhungen ohne Wahrung der Ankündigungsfristen sind nicht gerechtfertigt.“ Die Bundesnetzagentur hat die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH verpflichtet, rechtswidrige Preiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden zurückzunehmen. Bei Missachtung hat die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro angedroht. „Lieferanten müssen Preiserhöhungen rechtzeitig ankündigen, damit sich Haushaltskunden darauf einstellen können und informierte Entscheidungen treffen können“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Preisänderungen ohne Beachtung der Ankündigungsfrist Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH im Dezember 2021 gegenüber Haushaltskunden Preisänderungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfrist von einem Monat
Bundesnetzagentur leitet Aufsichtsverfahren gegen zwei Energielieferanten ein Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 24. Mai 2022 Werbung Die Bundesnetzagentur hat heute Aufsichtsverfahren gegen die voxenergie GmbH und primastrom GmbH eingeleitet. (WK-intern) - „Wir prüfen, ob die Unternehmen Preiserhöhungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfristen einzuhalten. Auch in Phasen einer angespannten Marktsituation müssen sich die Verbraucher darauf verlassen können, dass sie rechtzeitig über Vertragsänderungen informiert werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Verdacht unzulässiger Preiserhöhungen Es besteht der Verdacht, dass die voxenergie GmbH und die primastrom GmbH die Unterrichtung der Kunden über eine Preiserhöhung nicht rechtzeitig vor Eintritt der beabsichtigten Änderung vorgenommen haben. Grundlage sind Beschwerden von Verbrauchern bei der Bundesnetzagentur und den Verbraucherzentralen. Die Unternehmen verschickten am 28. Dezember 2021 Ankündigungsschreiben
Pflichtverstöße von 6 Bilanzkreisverantwortlichen: Bundesnetzagentur will Neuregelung bei Ausgleichsenergiepreisen Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik 11. Mai 202011. Mai 2020 Werbung Neuregelung der Berechnung des Ausgleichsenergiepreises Strom (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat das Konzept der Übertragungsnetzbetreiber für eine geänderte Berechnung des Ausgleichsenergiepreises genehmigt. „Mit der geänderten Berechnung des Ausgleichsenergiepreises sollen Fehlanreize beseitigt werden. Wir wollen Systemungleichgewichte im deutschen Stromnetz, wie sie im Juni 2019 in erheblichem Umfang aufgetreten waren, verhindern“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Entscheidung komplettiert unsere Maßnahmen, mit denen die Bilanzkreistreue gestärkt werden soll.“ Weiterentwicklung der Börsenpreiskopplung des Ausgleichsenergiepreises Durch eine weiterentwickelte Börsenpreiskopplung wird für Bilanzkreisverantwortliche ein stärkerer finanzieller Anreiz zum Ausgleich ihrer Bilanzkreise gesetzt. Neuer Bezugspunkt der Börsenpreiskopplung wird zukünftig ein von den Übertragungsnetzbetreibern speziell zu berechnender Preisindex sein. Als zusätzliche Sicherheitsmarge
Versorgungssicherheit: Bundesnetzagentur eröffnet Aufsichtsverfahren gegen sechs Bilanzkreisverantwortliche Aktuelles Behörden-Mitteilungen Technik 22. Oktober 2019 Werbung Reaktion auf Bilanzungleichgewichte im Juni 2019 (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat Aufsichtsverfahren gegen sechs Bilanzkreisverantwortliche im Zusammenhang mit den im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Bilanzungleichgewichten im deutschen Stromnetz eingeleitet. Aufsichtsverfahren zu möglichen Pflichtverstößen Bereits im Juli 2019 hat die Bundenetzagentur ein strukturelles Maßnahmenpaket zur Stärkung der Bilanzkreistreue vorgeschlagen, um auf Fehlanreize aus dem Ausgleichenergiepreissystem zu reagieren. Mit der Einleitung der Aufsichtsverfahren geht die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur nun dem Anfangsverdacht nach, dass einzelne Bilanzkreisverantwortliche durch pflichtwidriges Verhalten Systemungleichgewichte mitverursacht haben. Die Übertragungsnetzbetreiber haben in diesem Zusammenhang sechs auffällige Bilanzkreisverantwortliche bei der Bundesnetzagentur angezeigt. Im Rahmen des Aufsichtsverfahren wird geprüft, ob diese Bilanzkreisverantwortlichen ihren Pflichten