Atommoratorium – Schadensersatzklage der E.ON Kernkraft GmbH abgewiesen (19 O 232/14) Behörden-Mitteilungen Ökologie 4. Juli 20164. Juli 2016 Werbung E.ON hatte 380 Millionen Euro Schadensersatz für die Stilllegung ihrer Atomreaktoren verlangt (WK-intern) - Mit soeben verkündetem Urteil hat die 19. Zivilkammer des Landgerichts Hannover unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Martin Schulz die Schadensersatzklage der E.ON Kernkraft GmbH gegen den Freistaat Bayern, das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Verfügungen, mit denen im März 2011 unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe in Fukushima (Japan) die vorübergehende Betriebseinstellung von insgesamt sieben deutschen Kernkraftwerken angeordnet wurde (sog. Atommoratorium), abgewiesen. Dem Rechtsstreit lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen der mit Verfügungen vom 17. März