Plötzliches Völkerrecht bei Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung ist untergesetzlich Behörden-Mitteilungen 21. Juli 2021 Werbung Bundeskabinett beschließt Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung Das Bundeskabinett hat heute eine von Bundesumweltminister*innen Schulze vorgelegte Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung beschlossen. Die Änderung dient vorrangig der Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet der zivilrechtlichen Nuklearhaftung und verbessert die finanzielle Vorsorge von Kernanlageninhaber*innen bei nuklearen Schadensfällen. Kernanlageninhaber haften in Deutschland bereits seit Jahrzehnten unbegrenzt, darüber hinaus müssen sie nachweislich in einer bestimmten Höhe zur Deckung der Haftung finanziell vorsorgen. Für diese Deckungsvorsorge bei Kernanlagen und bei der Beförderung von Kernmaterialien sollen künftig in bestimmten Fällen höhere Mindestsummen gelten. Zur Verbesserung des Opferschutzes bei nuklearen Schadensfällen setzt sich Deutschland im Rahmen der bestehenden völkerrechtlichen Instrumente