Energiewendeminister Albrecht verlängert Kernbrennstoffaufbewahrung in Brunsbüttel auf unbestimmte Zeit Behörden-Mitteilungen Ökologie 20. Januar 2020 Werbung Atomaufsicht verlängert Anordnung zur Kernbrennstoffaufbewahrung in Brunsbüttel (WK-intern) - KIEL. Die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) hat angeordnet, dass der Kernbrennstoff aus dem früheren Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Brunsbüttel auch weiterhin im Gebäude des Standort-Zwischenlagers auf dem Anlagengelände aufzubewahren ist. Die atomrechtliche Anordnung, die sie der Vattenfall-Betreibergesellschaft ursprünglich im Januar 2015 erteilt hatte, wurde entsprechend verlängert. Vor gut zwei Jahren war diese Anordnung bis Ende Januar 2020 verlängert worden. Wesentlicher Grund für die weitere Verlängerung ist, dass das laufende Neugenehmigungsverfahren bis Ende Januar 2020 noch nicht abgeschlossen sein wird. Die Anordnung war notwendig geworden, weil die atomrechtliche Genehmigung, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für das Standortzwischenlager