Atomgesetz-Novelle: Groko entmachtet Gerichte bei Sicherheitsfragen Ökologie Verbraucherberatung 10. Juni 2021 Werbung Rechtsschutz für Betroffene wird de facto unwirksam. (WK-intern) - Gerichte dürfen Genehmigungs-Unterlagen nicht einsehen. Der Bundestag entscheidet heute über die 17. Atomgesetz-Novelle (AtG-17). Das Gesetz sichert Genehmigungen von Atombehörden gegen Klagen von Umweltverbänden und Anwohner*innen ab. Gerichte sollen künftig nicht mehr umfassend überprüfen dürfen, ob Atomanlagen oder Atommüll-Transporte ausreichend gegen Terrorangriffe oder sonstige Einwirkungen Dritter geschützt sind. Die Gesetzesänderung stellt Entscheidungen der Behörden in Sicherheitsfragen unter Funktionsvorbehalt. Sie sind demnach nicht mehr vollständig juristisch angreifbar. Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: „Mit dem gesetzlichen Funktionsvorbehalt ist der Rechtsschutz de facto unwirksam. Zwar können Anwohner*innen und Umweltverbände bei Sicherheitszweifeln auch weiterhin Klage einreichen.
Atomgesetz-Novelle: Vattenfall könnte doppelt kassieren News allgemein Ökologie Verbraucherberatung 11. Juni 2018 Werbung Bundestag muss Gesetzentwurf entsprechend verschärfen / Handlungsbedarf auch bei netzverstopfenden AKW in Norddeutschland. (WK-intern) - Am Mittwoch diskutiert der Umweltausschuss des Bundestages in einer Anhörung mit Expertinnen und Experten den Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2016. Der erste Gesetzentwurf aus dem Umweltministerium und der jetzt vom Kabinett in den Bundestag eingebrachte Entwurf unterscheiden sich an einigen Punkten. Einer ist dabei besonders wesentlich: Es geht dabei um die Frage, was passiert, wenn Vattenfall mit seiner Klage vor einem Washingtoner Schiedsgericht Recht bekommt und für das Abschalten des AKW Krümmel mit mehreren Milliarden Euro entschädigt werden muss. Im ersten
Atommoratorium – Schadensersatzklage der E.ON Kernkraft GmbH abgewiesen (19 O 232/14) Behörden-Mitteilungen Ökologie 4. Juli 20164. Juli 2016 Werbung E.ON hatte 380 Millionen Euro Schadensersatz für die Stilllegung ihrer Atomreaktoren verlangt (WK-intern) - Mit soeben verkündetem Urteil hat die 19. Zivilkammer des Landgerichts Hannover unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Martin Schulz die Schadensersatzklage der E.ON Kernkraft GmbH gegen den Freistaat Bayern, das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Verfügungen, mit denen im März 2011 unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe in Fukushima (Japan) die vorübergehende Betriebseinstellung von insgesamt sieben deutschen Kernkraftwerken angeordnet wurde (sog. Atommoratorium), abgewiesen. Dem Rechtsstreit lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen der mit Verfügungen vom 17. März