BMWK verlängert die Antragsfrist für das Energiekostendämpfungsprogramm Behörden-Mitteilungen 27. August 2022 Werbung EKDP – Antragsfrist bis 30. September 2022 verlängert! (WK-intern) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verlängert die Antragsfrist für das Energiekostendämpfungsprogramm. Unternehmen aus handels- und energieintensiven Industrien haben jetzt bis 30. September Zeit, einen Antrag zu stellen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat u. a. spürbare Auswirkungen auf die Energiepreise und damit auch auf deutsche Unternehmen. Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung, um in diesem Zusammenhang besonders betroffene Unternehmen zu unterstützen. Mit dem EKDP können antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat
Antragsfrist für Förderprogramm: Mehr Technik und Methoden für den Klimaschutz Ökologie Technik 18. April 2016 Werbung Förderung für Kommunen bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben (WK-intern) - Der Bund hat ein neues Förderprogramm für Kommunen aufgelegt. Gefördert werden investive Projekte mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben mit mindestens 200.000 Euro pro Vorhaben beziehungsweise pro Projekt. Antragsfrist ist der 30. Juni 2016. Ziel der Förderung ist es, den Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden für den Klimaschutz voranzutreiben. Dabei ist der Förderaufruf bewusst offen gestaltet. Modellprojekte sind in unterschiedlichen Handlungsfeldern möglich, etwa in der Abwasserbehandlung, bei kommunalen Liegenschaften oder in der Energie- und Quartiersversorgung. Die Projekte sollen sich nicht auf Einzelmaßnahmen beschränken, sondern einen umfassenden Ansatz aufweisen, also zum