B.KWK kritisiert Strommarktgesetz Technik 12. Juli 2016 Werbung Am 23. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) beschlossen. (WK-intern) - Durch das Strommarktgesetz ändern sich die Grundsätze des Strommarktes. Der Strompreis soll sich künftig nach wettbewerblichen Prinzipien frei am Markt bilden. Es soll auf eine Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage hingewirkt werden. Der B.KWK hatte zuvor in einer Stellungnahme einige Aspekte des Gesetzesentwurfs kritisiert. Diese Kritikpunkte wurden nun vom Bundestag ohne Änderung beschlossen. So wird unter anderem in Bezug auf den bedarfsgerechten Ausbau der Elektrizitätsversorgungsnetze die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nicht gleichgestellt. Besondere Kritik äußert der B.KWK am Wegfall des Schutzes von