„Wind-an-Land-Gesetz” tritt in Kraft Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 1. Februar 2023 Werbung „Wind-an-Land-Gesetz” für beschleunigte Flächenausweisung: Länder in die Umsetzung und Nachbesserungen durch den Bund! (WK-intern) - Heute tritt das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz”, kurz: WaLG) in Kraft. Es enthält zentrale Regelungen für die Zukunft der deutschen Windenergie, darunter insbesondere das Windenergieflächenbedarfsgesetz und Änderungen im Baugesetzbuch. BWE-Präsident Hermann Albers: „Das WaLG ist ein großer Schritt in Richtung beschleunigter Ausbau der Windenergie. Gemeinsam mit den Bestimmungen des EEG, der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und der noch für dieses Frühjahr angekündigten Beschleunigungsnovelle für die Genehmigungsverfahren kann es entscheidend dazu beitragen, den Zubau bei der Windenergie an Land zu entfesseln. Nun