BNK: VSB Gruppe erhält Auftrag für Nachrüstung Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für 13 Windparks Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 22. September 2020 Werbung Stadtwerke Tübingen beauftragen VSB Service mit BNK-Nachrüstung für 13 Windparks (WK-intern) - Die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen ist ab Mitte 2021 gesetzlich Pflicht. Das kommunale Versorgungsunternehmen Stadtwerke Tübingen stattet jetzt als Betreiber von Ökostromanlagen sein komplettes Portfolio mit der neuen Technik aus. VSB koordiniert für die Betreibergesellschaften die Nachrüstung einer transponderbasierten BNK-Lösung für deutschlandweit 13 Windparks. Nächtliches Dauerblinken in vielen Regionen Deutschlands hat bald ein Ende. Ab Juli 2021 sieht der Gesetzgeber vor, dass Windenergieanlagen mit einer Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein müssen. Für tausende Betreiber heißt das: Erneut über einen Änderungsantrag an die zuständigen Genehmigungsbehörden herantreten, ein technisches System wählen, das alle luftverkehrsrechtlichen