Gesetzgeber beschließt Novelle zur Fortführung des beschleunigten Atomausstiegs Ökologie 9. Juli 2018 Werbung Novelle setzt Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 um (WK-intern) - Die Novelle des Atomgesetzes zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils von 2016 hat heute den Bundesrat passiert. Damit bleibt der Fahrplan für den beschleunigten Atomausstieg unverändert. Jedes Atomkraftwerk behält sein bisheriges gesetzlich festgelegtes Abschaltdatum. Mit der beschlossenen Novelle folgt der Gesetzgeber einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Ich freue mich über das klare Bekenntnis von Bundestag und Bundesrat zum beschleunigten Atomausstieg. An den gesetzlich festgelegten Abschaltdaten wird nicht gerüttelt. Die Menschen können sich auf den beschleunigten Atomausstieg in Deutschland verlassen. Spätestens am 31. Dezember 2022 geht das letzte Atomkraftwerk in Deutschland