Werbung BMWE hat die Weichen und Bezahrbarkeit für das neue Wärmenetzgesetz gestellt Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik Verbraucherberatung 16. September 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Mit dem Beschluss der Eckpunkte zum „Wärmenetzpaket“ Ende August setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für die Wärmewende. (WK-intern) – Die Eckpunkte schaffen die inhaltliche Grundlage für die Überarbeitung des Markt- und Rechtsrahmens für Fernwärme. Der Ausbau der Fernwärme ist ein wichtiger Baustein der Wärmewende. Besonders in urbanen oder dicht bebauten ländlichen Siedlungen ist der Anschluss an ein Wärmenetz eine sinnvolle Lösung, wenn beispielsweise Wärmepumpen nicht geeignet sind. Wärmenetze dienen der Versorgung der angeschlossenen Gebäude mit Wärme zum Heizen und für Warmwasser über Rohrleitungen und Übergabestationen in den jeweils anliegenden Gebäuden. Durch die vielfältigen Möglichkeiten zur Einbindung lokal verfügbarer Wärmequellen oder erneuerbarer Energien leistet die Fernwärme einen Beitrag für mehr Versorgungssicherheit, lokale Wertschöpfung und eine geringere Abhängigkeit von Energieimporten. Sie können als wichtige Flexibilitätsoption auch die Integration erneuerbarer Energien in das Stromsystem erleichtern, das Stromsystem entlasten und den Stromnetzausbaubedarf senken. Mit ihnen können darüber hinaus Potenziale klimaneutraler Energiequellen wie tiefe Geothermie, Großwärmepumpen sowie unvermeidbare Abwärme wirtschaftlich erschlossen werden. Investitionen durch angemessene Preisanpassungen refinanzieren Um Investitionen in den wichtigen klimafreundlichen Aus-, Um- und Neubau solcher Wärmenetze zu unterstützen, sollen Versorgungsunternehmen künftig die Möglichkeit erhalten, diese Investitionen durch angemessene Preisanpassungen refinanzieren zu können. Zudem werden die Regelungen für kundenseitige Leistungsanpassungen an eine Energieberatung geknüpft, um eine fachlich fundierte Entscheidung der Kunden zu ermöglichen, sie vor einer nicht bedarfsgerechten Reduzierung der Wärmeleistung zu schützen und zugleich eine höhere Planungssicherheit bei der Wärmeleistung zu ermöglichen. Mit der Einführung einer verpflichtenden Preistransparenzplattform und einer Stärkung der Preisaufsicht bei einer Bundesbehörde sollen gleichzeitig die Preistransparenz und der Verbraucherschutz im Fernwärmemarkt deutlich erhöht werden. Ergänzend soll eine branchenspezifische Schlichtungsstelle geschaffen werden, die eine niedrigschwellige und schnelle außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten in bestimmten Fällen ermöglicht. Dazu werden die aktuellen Regelwerke AVB-Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) und die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) in einem gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren angepasst und in ein neues Wärmenetzgesetz überführt. Einzelheiten zur Überarbeitung des Markt- und Rechtsrahmens für Fernwärme finden Sie im nun beschlossenen Eckpunktepapier zum „Wärmenetzpaket“ und der dazugehörigen Pressemitteilung. Dem Eckpunkteentwurf war ein umfangreicher Dialog mit den betroffenen Interessenvertretern vorausgegangen. Weiterführende Informationen: BMWE-Pressemitteilung: „Erleichterter Ausbau der Wärmenetze nimmt Fahrt auf – Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zum Wärmenetzpaket“ BMWE-Download: „Eckpunkte zum „Wärmenetzpaket“ PM: BMWE PB: BMWE hat die Weichen und Bezahrbarkeit für das neue Wärmenetzgesetz gestellt / ©: BMWE Weitere Beiträge:TESVOLT liefert weltweit größtes Off-Grid-Batteriesystem nach RuandaProduktneuheit: SolarMax präsentiert einphasiges Speichersystem ES KompaktAKW Grafenrheinfeld: Abriss ohne Hintertürchen für E.ON