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Schleswig-Holstein verweigert brachliegende UKW-Frequenzen frei zu geben

PB: Kai Fischer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Audiotainment Südwest Bildrechte: Jennifer Weyland/Audiotainment Südwest / ©: Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG
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Audiotainment Südwest klagt gegen Blockade der Neuausschreibung freier UKW-Kapazitäten in Schleswig-Holstein

(WK-intern) – „Freie UKW-Frequenzen dürfen nicht brachliegen – das geht zulasten der Zuhörerinnen und Zuhörer und der Medienvielfalt“

Die Audiotainment Südwest hat Klage gegen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) vor dem Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht.

Das bundesweite Medienunternehmen, das u.a. die Hörfunkprogramme bigFM, ROCK FM, RPR1. und RADIO REGENBOGEN verantwortet, lässt damit die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der MA HSH gerichtlich überprüfen, freigewordene UKW-Übertragungskapazitäten in Schleswig-Holstein nicht neu auszuschreiben.

Hintergrund ist das Ende der UKW-Verbreitung von „delta radio“ zum 23. November 2025. Dadurch wurden in Schleswig-Holstein Übertragungskapazitäten der zweiten landesweiten Hörfunkkette frei. Die Audiotainment Südwest hatte daraufhin im Dezember 2025 die unverzügliche Ausschreibung dieser Kapazitäten beantragt. Die MA HSH lehnte dies mit Bescheid vom 26. März 2026 jedoch ab.

Audiotainment Südwest sieht durch diese Entscheidung schwerwiegende Auswirkungen auf die Vielfalt im Radiomarkt und einen chancengleichen Marktzugang. Aus Sicht des Unternehmens müssen verfügbare terrestrische Übertragungskapazitäten grundsätzlich ausgeschrieben werden, damit sich interessierte Veranstalter diskriminierungsfrei darauf bewerben können. Wenn freie Frequenzen, die dem Hörfunk zugeordnet sind, stattdessen ungenutzt bleiben, wird der publizistische Wettbewerb ausgebremst und neue Anbieter werden systematisch benachteiligt.

Im Zentrum des Verfahrens steht eine Neuregelung im Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein. Diese Regelung sieht vor, dass in Schleswig-Holstein freiwerdende UKW-Kapazitäten grundsätzlich nicht neu zugeordnet und nicht neu ausgeschrieben werden. Kai Fischer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Audiotainment Südwest: „Diese Regelung ist nicht nur verfassungsrechtlich hochproblematisch, sondern auch medienpolitisch ein falsches Signal des Gesetzgebers. Freie UKW-Frequenzen dürfen nicht zu Lasten von Medienvielfalt und Wettbewerb blockiert werden.“

Fischer kritisiert insbesondere, dass der Gesetzgeber mit der Regelung zum Auslaufen der Radioverbreitung über UKW faktisch eine Marktzutrittssperre errichtet habe: Freiwerdende Frequenzen würden pauschal und auf unbestimmte Zeit dem Wettbewerb entzogen, obwohl sie technisch nutzbar seien und einen wichtigen Beitrag zur Angebots- und Meinungsvielfalt leisten könnten. Aus Sicht des Unternehmens greift der Gesetzgeber damit nicht nur unzulässig u.a. in die verfassungsrechtliche geschützte Rundfunkfreiheit der Anbieter ein, sondern verfestig zudem bestehende Marktstrukturen, statt fairen Zugang und publizistischen Wettbewerb und damit möglichst große Vielfalt im Radiomarkt zu ermöglichen.

Die Audiotainment Südwest bezweifelt zudem, dass das gesetzgeberische Ziel einer beschleunigten Digitalisierung des Hörfunks auf diesem Weg überhaupt erreicht werden kann. Wer UKW künstlich verknappt stärkt damit nicht automatisch DAB+, sondern riskiert vor allem Reichweiten- und Umsatzverluste bei den Sendern und das Abwandern von Hörerinnen und Hörern auf internetbasierte Angebote ohnehin marktmächtiger Streaming-Plattformen. Diese Entwicklung werde in Kauf genommen, ohne dass der behauptete Digitalisierungseffekt belastbar sei.

Nach Darstellung der Audiotainment Südwest sprechen auch die aktuellen Entwicklungen im schleswig-holsteinischen Radiomarkt klar gegen ein pauschales Brachliegenlassen freier UKW-Frequenzen. Das Unternehmen verweist darauf, dass der Wegfall von UKW-Verbreitung erhebliche wirtschaftliche Folgen für die privaten Anbieter haben würde. Eine Verknappung von UKW-Frequenzen sei kein zielführender Beitrag für eine konstruktive politische Gestaltung des Analog-Digital-Übergangs der Radioübertragung.

Kai Fischer betont, dass es in dem Verfahren nicht um eine Absage an digitale Verbreitungswege geht. Die meisten privaten Sender setzten auf den Mix von UKW- und digitaler Verbreitungswege. Eine erfolgreiche Digitalisierung brauche Akzeptanz, Planbarkeit und faire Rahmenbedingungen – nicht das künstliche Stilllegen verfügbarer Frequenzen. Gerade in einer Transformationsphase müsse Regulierung Vielfalt ermöglichen, statt Marktchancen zu blockieren.

Rechtsanwalt und DLA-Partner Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, der das verwaltungsgerichtliche Verfahren für die Audiotainment Südwest federführend betreut, erklärt: „Das Verfahren reicht weit über den konkreten Einzelfall hinaus. Das Gericht wird zu prüfen haben, ob die gesetzliche Neuregelung mit Verfassungsrecht, insbesondere der Rundfunkfreiheit vereinbar und insoweit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen ist, dem hier das Verwerfungsmonopol zusteht. Denn es dürfte außer Zweifel stehen, dass die – gesetzlich verhinderte – Neuausschreibung einen wesentlichen Beitrag zur Angebots- und Medienvielfalt und damit zugunsten der Zuhörerinnen und Zuhörer leisten würde. Damit aber führt die Neureglung gerade zu einer Beeinträchtigung jener Angebots- und Medienvielfalt, deren Sicherung die Rundfunkfreiheit gerade verlangt.

Die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG verantwortet Produktion und strategische Entwicklung der Radioprogramme bigFM, RPR1., RADIO REGENBOGEN und ROCK FM. Mit insgesamt 4,693 Millionen Hörer pro Tag (ma 2026 Audio II Addition der Hörer pro Tag) und 14,582 Millionen Online Audio Sessions pro Monat (ma 2026 IP Audio II) erreicht die Audiotainment Südwest Hörerinnen und Hörer in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Nordrhein-Westfalen, in Hessen, in Niedersachsen, in Hamburg, in Bremen sowie in Berlin und Brandenburg.

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PM: Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG

PB: Kai Fischer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Audiotainment Südwest Bildrechte: Jennifer Weyland/Audiotainment Südwest / ©: Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG








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