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Bundesbedarfsplangesetz im Kabinett verabschiedet

PB: Katherina Reiche / ©: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Mit dem Bundesbedarfsplangesetz soll Planungssicherheit geschaffen, ein sicherer Netzbetrieb ermöglicht und durch Leitungen (Interkonnektoren) zu den Nachbarstaaten die Integration des deutschen in das europäische Stromnetz verbessert werden.

(WK-intern) – Der Bundesbedarfsplan ist das zentrale Instrument für den Ausbau des Stromübertragungsnetzes in Deutschland.

Mit ihm wird die Erforderlichkeit der Vorhaben gesetzlich festgeschrieben.

Im Gesetz werden die Anfangs- und Endpunkte der notwendigen Leitungen aufgelistet, aber noch keine genauen Trassenverläufe. Ende April hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (Bundesbedarfsplangesetz-Novelle) beschlossen.

45 neue Stromleitungsvorhaben für die Energiewende

Der Entwurf enthält insgesamt 45 Netzausbau-Vorhaben: 39 Wechselstromvorhaben, drei Verbindungsleitungen zu den Nachbarstaaten Schweiz, Großbritannien und Dänemark, zwei Gleichstromvorhaben und eine Offshore-Anbindungsleitung. Die Notwendigkeit dieser Vorhaben hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuvor im Netzentwicklungsplan Strom 2023–2037/2045 bestätigt. Sie sind auch im aktuellen Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber vom März 2026 erneut enthalten.

Neue Gleichstromvorhaben vorrangig als Freileitungen geplant

Laut Koalitionsvertrag sollen künftige Gleichstromleitungen, wo es möglich ist, nicht mehr dem Erdkabelvorrang unterliegen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass die neuen Gleichstromvorhaben grundsätzlich als Freileitungen realisiert werden. So sollen sich die Kosten des Netzausbaus und damit die Auswirkungen auf die Netzentgelte für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen verringern. In Betrieb genommene Leitungen können zur Begrenzung der Redispatchkosten beitragen. Auch das entlastet die Netzentgelte.

Der Bundesbedarfsplan ist Schritt 3 von 5 beim Netzausbau. Die Verfahrensschritte beim Netzausbau – von der ersten Idee bis zur fertigen Stromtrasse – lassen sich also an einer Hand abzählen. Doch was kinderleicht klingt, ist in der Praxis ein komplexes Verfahren. Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Schritten einbringen.

Die fünf Schritte des Netzausbaus

Im ersten Schritt wird mithilfe von Ausblicken auf die Zukunft (Szenariorahmen) prognostiziert, wie sich die Stromerzeugung und der Verbrauch in zehn Jahren oder bis zur Klimaneutralität im Jahr 2045 entwickeln werden. Der Szenariorahmen ist die Grundlage für die Erstellung eines Netzentwicklungsplans (Schritt 2). Dieser zeigt, wo nach Meinung der vier Betreiber des Übertragungsnetzes (50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW) Umbau-, Ausbau- und Modernisierungs-Maßnahmen notwendig sind, damit die Stromversorgung auch in Zukunft sicher bleibt. Die Bundesnetzagentur prüft die Einschätzung der Übertragungsnetzbetreiber. Sie erstellt parallel dazu einen Umweltbericht, der die Auswirkungen des Netzausbaus auf Menschen und Umwelt untersucht. Anschließend bestätigt sie die erforderlichen Maßnahmen. Denn es gilt der Grundsatz: So viel Netz wie nötig, so wenig wie möglich. Schließlich folgen der Bundesbedarfsplan zur Festlegung des Bedarfs sowie der Anfangs- und Endpunkte der Vorhaben, Bundesfachplanung/Raumordnung (mehr dazu hier) und Planfeststellung (Schritt 5).

Mehr zum aktuellen Stand des Netzausbaus lesen Sie auch im „direkt erfasst“ dieser Newsletter-Ausgabe.

PM: BMWE

PB: Katherina Reiche / ©: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie








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