Werbung Bundesnetzagentur fordert weiter kleinteilige Datenerhebung Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 3. März 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels BDEW zur zusätzlichen Datenerhebung im Rahmen der Qualitätsregulierung der Bundesnetzagentur (WK-intern) – Angesichts der Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) am vergangenen Freitag zur künftigen Datenerhebung zur Netzleistungsfähigkeit der Stromnetzbetreiber, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Leistungsfähige Netze sind eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Regulierung sollte daher Investitionen und Handlungsspielräume stärken und nicht zusätzliche operative Belastungen schaffen. Grundsätzlich begrüßen wir das Ziel der Bundesnetzagentur, Netzbetreiber zu belohnen, die bei der Digitalisierung ihrer Stromnetze eine besondere Leistungsfähigkeit und Kompetenz unter Beweis stellen. Die nun beschlossene Datenerhebung führt jedoch mit 250 teils nur aufwendig erhebbaren und zu schätzenden Datenpunkten zu erheblichen administrativen und organisatorischen Aufwänden für die Netzbetreiber – in einer Phase, in der die verfügbaren Ressourcen vorrangig für Netzausbau und Transformation benötigt werden. Zwar konnten wir einzelne Konkretisierungen bei Datendefinitionen erreichen. Im Ergebnis muss aber konstatiert werden, dass zahlreiche Verbesserungsvorschläge von Netzbetreibern und unserem Verband nicht aufgenommen wurden. Insbesondere Hinweise, dass einzelne abgefragte Daten in der Praxis häufig nicht vorliegen und nur über Annahmen oder Schätzungen ermittelt werden können, wurden nicht umgesetzt. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Datenqualität aus und stellt die Belastbarkeit sowie Vergleichbarkeit eventuell daraus abzuleitender Kennzahlen in Frage. Die BNetzA bewertet den Nutzen der Datenerhebungen generell höher als den Aufwand. Und auch den finanziellen Aufwand für die erforderlichen IT-Umstellungen der Netzbetreiber sieht die Regulierungsbehörde immer pauschal als verhältnismäßig an. Wir fordern, dass die BNetzA in ihren Festlegungen – wie auch jedes Ministerium bei Gesetzesvorlagen – den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft berechnet und zur Diskussion stellt. Auch die Behörde sollte die politischen Maßgaben zur Reduzierung der Bürokratie beachten.“ Der BDEW ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung sowie im europäischen Transparenzregister für die Interessenvertretung gegenüber den EU-Institutionen eingetragen. Bei der Interessenvertretung legt er neben dem anerkannten Verhaltenskodex nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex nach dem Register der Interessenvertreter (europa.eu) auch zusätzlich die BDEW-interne Compliance Richtlinie im Sinne einer professionellen und transparenten Tätigkeit zugrunde. Registereintrag national: R000888. Registereintrag europäisch: 20457441380-38 Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, und seine Landesorganisationen vertreten mehr als 2.000 Unternehmen. Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Unternehmen. Sie repräsentieren rund 90 Prozent des Strom- und gut 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, über 90 Prozent des Erdgasabsatzes, über 95 Prozent der Energienetze sowie 80 Prozent der Trinkwasser-Förderung und rund ein Drittel der Abwasser-Entsorgung in Deutschland. PM: BDEW Weitere Beiträge:Heizen mit Sonnenenergie: Photovoltaik oder Solarthermie - Mit diesen Tipps finden Hausbesitzer die ...Gurit gibt die Ernennung von Viktor Bernhardt zum neuen Chief Financial Officer bekanntDFG wendet sich gegen Regulierung von Forschung in geplantem WHO-Pandemieabkommen