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Schweiz gibt grünes Licht für den Beschleunigungserlass und für 122 Mio. kWh Windstrom

PB: Der Entscheid des Bundesgerichts stützt sich auf den Willen des Parlaments, den es im am 1. April 2026 in Kraft tretenden Beschleunigungserlass zum Ausdruck gebracht hat. / ©: Suisse Eole
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Vielversprechender Jahresanfang für die Schweizer Windenergie

(WK-intern) – „Was für ein ermutigender Jahresbeginn für die Schweizer Windenergie!“, freut sich Lionel Perret, Geschäftsleiter von Suisse Eole.

„Einerseits kann der Beschleunigungserlass am 1. April in Kraft treten, da es kein Referendum gab.

Andererseits hat das Bundesgericht grünes Licht gegeben für die Baubewilligungen der Windparks Montagne de Buttes und Quatre Bornes im Kanton Neuenburg. Dadurch kann die derzeitige Produktion von Windstrom in der Schweiz fast verdoppelt werden! »

Für die Schweizer Windenergie hat das Jahr fulminant begonnen: Am 7. Januar kommunizierte Verrivent SA, dass das Windparkprojekt Montagne de Buttes im Kanton Neuenburg einen wichtigen Erfolg vor dem Bundesgericht erzielt hat. Der Entscheid hat für die Branche eine grosse Bedeutung hinsichtlich der Rechtssicherheit: In ihm werden die Anforderungen für die Bewilligung von Windparks in der Schweiz dauerhafte geklärt. Der Entscheid bestätigt zudem, dass ein Projekt auf der Basis von genau festgelegten technischen Merkmalen genehmigt werden kann, ohne dass ein bestimmtes Anlagemodell vorzeitig gewählt werden muss.

Vom technischen Fortschritt profitieren
«Es ist eine ausgeglichene Interessenabwägung zwischen Umwelt- und Landschaftsschutz einerseits und ein pragmatischer Umgang mit der Technik andererseits, um eine lokale und erneuerbare Energieerzeugung im Winter zu ermöglichen», erklärt Léonie Berset, Co-Direktorin von Verrivent SA, die Projektträgerin des Windparks Montagne de Buttes ist. Im August 2024 reichte Verrivent beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts ein, das die Baubewilligung für den Windpark Montagne de Buttes für ungültig erklärt hatte, da der genaue Turbinentyp noch nicht festgelegt worden war. Das Unternehmen war der Ansicht, dass es kontraproduktiv sei, wenn die Modelle der Windenergieanlagen 10 bis 15 Jahre vor Erteilung der Baubewilligung ausgewählt werden müssen. Diese frühzeitige Entscheidung für ein Modell verhindere, dass technologische Neuerungen der Hersteller genutzt werden könnten.

Rechtsicherheit gestärkt
Lionel Perret fährt fort: «Endlich verfügen wir über praktikable Verfahren! Die Klarstellung sorgt für mehr Rechtssicherheit für laufende und künftige Windenergieprojekte und verhindert, dass diese durch Beschwerden aufgrund übertriebener formaler Anforderungen blockiert werden.» Der Entscheid des Bundesgerichts stützt sich auf den Willen des Parlaments, den es im am 1. April 2026 in Kraft tretenden Beschleunigungserlass zum Ausdruck gebracht hat (siehe News von Suisse Eole vom 25.9.25). Wie der Entscheid des Bundesgerichts legt auch das neue Gesetz fest, dass die Bewilligung von Windenergieprojekten nicht mehr auf bestimmten Turbinenmodellen basiert, sondern dass die maximalen Abmessungen unter der Berücksichtigung energetischer und ökologischer Aspekte ausschlaggebend sind.

Neunzehn Windenergieanlagen
Der Windpark Montagne de Buttes, für den bereits 2008 erste Studien erstellt wurden, wird neunzehn Windkraftanlagen umfassen, die auf dem gleichnamigen Berg im Val-de-Travers errichtet werden. Er wird der grösste Windpark der Schweiz sein. Seine Jahresproduktion von 100 Millionen kWh wird deutlich über dem Stromverbrauch der Gemeinde liegen und fast 10 % des Stromverbrauchs des Kantons Neuenburg ausmachen. Derzeit gibt es in der Schweiz 50 Windkraftanlagen.

Grünes Licht für den Windpark Quatre Bornes
Nach zwei Jahrzehnten Engagement, Ausdauer und gemeinsamer Arbeit erreicht auch das Windenergieprojekt Les Quatre Bornes einen historischen Meilenstein, das berichtete Groupe E am 6. Januar : Das Bundesgericht validierte das Projekt der Gesellschaft La Joux-du-Plâne – L’Échelette und Groupe E Greenwatt SA und bestätigt damit das Urteil des Kantonsgerichts Neuenburg vom August 2023. Seit über zwanzig Jahren tragen die beteiligten Landwirte und zahlreichen Partner, unterstützt von den kommunalen und kantonalen Behörden, mit Beständigkeit und Entschlossenheit ein innovatives Projekt weiter, das umweltverträglich und fest in der Region verankert ist. Das Projekt umfasst 3 Windenergieanlagen, die jährlich rund 22 Millionen kWh produzieren, was rein rechnerisch dem privaten Verbrauch von 20’000 Menschen entspricht.

Energie-Risikoversicherung Windenergie
«Die beiden Entscheide des Bundesgerichts sind ein wichtiger Meilenstein für den Ausbau der Windenergie in der Schweiz! Da es kein Referendum gegen den Beschleunigungserlass gab und das Gesetz daher am 1. April 2026 in Kraft treten wird, kann das vom Bundesrat festgelegte Ziel von 2.3 Milliarden Kilowattstunden Windenergie bis 2030 erreicht werden», stellt Lionel Perret erfreut fest. Der Beschleunigungserlass bündelt die Planungs- und Bewilligungsverfahren auf kantonaler Ebene und überträgt die Planungs- und Bewilligungsbefugnisse an den Kanton. «Dies ist eine von mehreren Massnahmen, die unerlässlich sind, um das Potenzial von 5 Milliarden Kilowattstunden Windstrom bis 2035 auszuschöpfen, das zeigen wir auch in unserer neuen Broschüre auf. Windenergie produziert zwei Drittel ihres Stroms in der Wintersaison, damit ist sie unsere Energie-Risikoversicherung!»

PM: Suisse Eole

PB: Der Entscheid des Bundesgerichts stützt sich auf den Willen des Parlaments, den es im am 1. April 2026 in Kraft tretenden Beschleunigungserlass zum Ausdruck gebracht hat. / ©: Suisse Eole








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