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Es droht ein nahezu inflationäres „überragend öffentliches Interesse“

Nicht noch mehr Todeszonen in Süßgewässern und Meeren / Foto: HB
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Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN) nimmt die Gesetzgebungsabsicht eines „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ (INZukunftsG) mit größter Sorge zur Kenntnis

(WK-intern) – Deutsche Nordseeküste. Die Bundesregierung will deutlich mehr Tempo bei der Sanierung sowie dem Ausbau von Brücken, Bahnstrecken, Autobahnen, Wasserstraßen, Lkw-Parkplätzen oder Kraftwerken erreichen.

Damit befasst sich ein 116-seitiger Gesetzentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium, der in diesen Tagen im Kabinett behandelt und Mitte 2026 im Bundestag verabschiedet werden soll.

Mit diesem Gesetz wird ein tiefgreifender Paradigmenwechsel im Infrastruktur-, Umwelt- und Raumordnungsrecht dargereicht.
Womit insbesondere auch der hochgradig sensible Küsten- und Meeresraum der Nordsee, die im Gesetz faktisch nicht vorkommt, massiv betroffen ist. Mit ihm erfahren zentrale Schutzinstrumente zugunsten einer pauschal privilegierten Infrastruktur eine systematische Entwertung. Aus Sicht der SDN ist eine solche Pauschalierung gerade im Küsten- und Meeresraum fachlich nicht vertretbar, selbst wenn umweltrechtliche Regelungen angeblich weiterhin noch verbindlich sein sollen. Das dann allerdings nur noch im Rahmen eines „angemessenen Verhältnises“.

Ein zentraler Hebel dafür wird das „überragende öffentliche Interesse“ werden. Mit dem, nahezu „inflationär“, das Umweltverbandsklagerecht eingeschränkt sowie eine reguläre Bürger-, Kommunal- oder Länderbeteiligung ausgehebelt werden kann. Zudem soll es für sicherheitskritische und militärisch bedeutsame Projekte einen „Schutzgütervorrang“ geben. Die durch Versiegelung des Baugrundes zerstörten Flächen müssten dann auch nicht mehr durch umweltgerechten Flächenausgleich, sondern einfach nur noch mit Geldzahlungen ausgeglichen werden. Aus Sicht der SDN widerspricht das dem Vorsorge- und Vermeidungsprinzip fundamental.

Die SDN fordert daher:
    1. Streichung des pauschalen Schutzgütervorrangs für Wasserstraßen- und Küsteninfrastruktur
    2. Uneingeschränkte Beibehaltung von UVP-, FFH- und Raumordnungsprüfungen
    3. Ausschluss der Gleichrangigkeit von Ersatzgeldzahlungen im Küsten- und Meeresraum
    4. Verbindliche Sonderregelungen zum Schutz von Küsten- und Meeresgebieten
    5. Rücknahme der sicherheitspolitischen Überhöhung ziviler Infrastrukturprojekte

Das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ stellt keinen ausgewogenen Beitrag zur Modernisierung der Infrastruktur dar. Es ist eine einseitige Priorisierung zu Lasten von Küste, Meer und Umwelt, deren langfristige Folgen weder fachlich noch rechtlich ausreichend reflektiert sind.
Der Gesetzentwurf ist daher aus Sicht der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. nicht zustimmungsfähig.

Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN)
ist ein überregionaler und gemeinnütziger Umweltschutz-Dachverband, der 1973 aufgrund umfassender Verschmutzungen der Nordsee ins Leben gerufen wurde. Seitdem engagiert sich die Schutzgemeinschaft sachlich-fachlich und partei-übergreifend für den Schutz der Nordsee als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum. Sie dient rund 200 Kommunen, Landkreisen, Naturschutzvereinen, Instituten, Verbänden und Einzelmitgliedern als Sprachrohr in die Öffentlichkeit sowie die Ministerialverwaltungen und Parlamente des Bundes und der vier Nordsee-Küsten-Länder. Gemeinsames Ziel: die Eigenarten und Schönheiten der Nordsee, des Wattenmeeres und der angrenzenden Küste vor schädigenden Eingriffen durch den Menschen zu schützen und Probleme des Nordseeschutzes einer Lösung zuzuführen.
Einige Maßnahmen der letzten Jahrzehnte, bei denen die SDN als Lobbyverband die Belange der Küste vertreten hat und die inzwischen als weitgehend abgearbeitet gelten dürften, sind die Dünnsäure-, Abfall-, und Klärschlammverklappung, das Notschleppkonzept, Antifouling, Luftüberwachung, Ballastwasser, Tankreinigung, MARPOL I bis IV sowie die Anschaffung moderner Notschlepper für Nord- und Ostsee, wie aktuell auch der Unterelbe.

PM: SDN Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V.
www.sdn-web.de

Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bürger-, Kommunal- oder Länderbeteiligung wird einfach ausgehebelt / Foto: HB








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