Werbung WindSeeG-Novelle: WAB begrüßt Nachbesserungen – weitere Schritte für zügigen und gesicherten Offshore-Ausbau sind notwendig Offshore Windenergie 4. September 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels (WK-intern) – Der WAB e.V. begrüßt, dass die Bundesregierung den Entwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) nach der Verbändeanhörung an mehreren wichtigen Stellen weiterentwickelt hat. Der am 2. September vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf greift damit auch wichtige Punkte auf, die die WAB in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf adressiert hatte. „Es ist positiv, dass die Rückmeldungen aus der Branche an einigen entscheidenden Stellen Eingang in den Regierungsentwurf gefunden haben. Besonders bei der Größe zukünftiger Ausschreibungsflächen sehen wir eine klare Bewegung in die richtige Richtung. Jetzt muss das parlamentarische Verfahren genutzt werden, um auch die noch offenen Fragen so zu lösen, dass aus Zuschlägen tatsächlich finanzierte und gebaute Offshore-Windparks werden“, sagt WAB-Geschäftsführer Markus Nölke. Kleinere Flächen stärken Wettbewerb und Akteursvielfalt Besonders positiv bewertet die WAB die neue Regelung zur Größe zukünftiger Ausschreibungsflächen. Während der Referentenentwurf noch einen breiten Korridor von 500 bis 2.400 MW vorsah, sollen einzelne Flächen künftig grundsätzlich eine Leistung von 1.000 bis 1.200 MW umfassen. Größere Abweichungen sollen nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich sein. Damit kommt die Bundesregierung einer zentralen Forderung der WAB nach. Der Verband hatte sich für eine Begrenzung einzelner Flächen auf maximal 1 GW ausgesprochen. Kleinere Flächen können den Bieterkreis erweitern, Wettbewerb fördern und gleichzeitig das Risiko reduzieren, dass bei der Nichtrealisierung eines einzelnen Projekts große Teile des Ausbaupfads betroffen sind. Prüfung einer Indexierung ist wichtiger Fortschritt Ebenfalls positiv bewertet die WAB die angekündigte Prüfung einer Indexierung des CfD-Zuschlagswerts für die Planungs- und Bauphase. Die WAB hatte in ihrer Stellungnahme ausdrücklich einen Inflations- und Kostenanpassungsmechanismus gefordert. Gerade bei Offshore-Projekten liegen zwischen Zuschlag, Investitionsentscheidung und Inbetriebnahme mehrere Jahre, in denen sich Investitions-, Betriebs- und Finanzierungskosten erheblich verändern können. Aus Sicht der WAB muss aus dem Prüfauftrag deshalb im parlamentarischen Verfahren eine verlässliche und bankfähige Regelung werden. Dabei sollte auch geprüft werden, ob eine Kostenanpassung allein für die Planungs- und Bauphase ausreichend ist oder darüber hinaus Mechanismen für die lange Betriebsdauer notwendig sind. PPA als Marktweg erhalten – CfD muss verlässlich absichern Das zweistufige Ausschreibungsmodell bleibt im Regierungsentwurf grundsätzlich bestehen. Zunächst wird geprüft, ob ein Projekt ohne staatliche Absicherung marktlich realisiert werden kann – beispielsweise über langfristige Power Purchase Agreements (PPAs). Erst wenn dies nicht gelingt, folgt eine zweite Stufe mit einem zweiseitigen Differenzvertrag (CfD). Die WAB sieht in dieser Kombination weiterhin grundsätzlich Chancen. Mehrere großvolumige PPA- Abschlüsse für Offshore-Windparks zeigen, dass marktliche Modelle funktionieren können. Voraussetzung ist jedoch, dass langfristige PPAs tatsächlich finanzierungsfähig bleiben. Gleichzeitig muss der CfD ein belastbares Sicherheitsnetz darstellen, wenn eine rein marktliche Finanzierung nicht möglich ist. Positiv ist zudem, dass flächenspezifische Ertragsunterschiede bei der Festlegung der Höchstwerte künftig verbindlicher berücksichtigt werden sollen. Die WAB weist jedoch darauf hin, dass unterschiedliche Stromerträge nur einen Teil der Projektrisiken abbilden. Auch Kosten- und Finanzierungsentwicklungen müssen angemessen berücksichtigt werden. Weitere Nachbesserungen bleiben notwendig Nicht aufgegriffen wurde bislang die Forderung der WAB, Ausschreibungen grundsätzlich auf zentral voruntersuchte Flächen zu konzentrieren. Aus Sicht des Verbandes reduzieren zentrale Voruntersuchungen wesentliche Entwicklungsrisiken bereits vor dem Zuschlag und erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Finanzierung und Realisierung. Kritisch bewertet die WAB zudem die neu vorgesehene Regelung, nach der bei einer verspäteten Netzanbindung eine Entschädigung für künftig bezuschlagte Projekte grundsätzlich erst ab dem 31. Tag nach dem verbindlichen Fertigstellungstermin geltend gemacht werden kann. Verzögerungen, die nicht vom Projektentwickler verursacht werden, sollten nicht zu zusätzlichen wirtschaftlichen Risiken für Offshore- Projekte führen. Auch die Verlängerung der Regellaufzeit neuer Offshore-Windparks von 25 auf 35 Jahre ist grundsätzlich positiv zu bewerten, bleibt aus Sicht der WAB allerdings mit offenen Fragen verbunden. Eine längere Betriebsdauer kann wirtschaftliche Chancen bieten, muss aber mit belastbaren technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Netzanbindungen, Anlagen, Ertüchtigungen und möglichen Reinvestitionen einhergehen. „Der Regierungsentwurf ist gegenüber dem ersten Entwurf an wichtigen Stellen verbessert worden. Entscheidend ist jetzt, die noch offenen Punkte im parlamentarischen Verfahren zu klären. Unser Maßstab bleibt dabei die tatsächliche Realisierung: Das WindSeeG muss Investitionen ermöglichen, den Wettbewerb stärken und der Offshore-Windindustrie sowie ihrer Wertschöpfungskette langfristige Planungssicherheit geben“, so Markus Nölke. Der WAB e.V. wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und sich weiterhin für Rahmenbedingungen einsetzen, die Investitionen ermöglichen und den Offshore-Ausbau verlässlich voranbringen. Weitere Beiträge:Umweltministerkonferenz erkennt Bedeutung von Stromerzeugung in der Ostsee anForschungsprojekt GridLoads zeigt: Windkraftanlagen können Trägheit im Stromnetz bereitstellenWindpark Bliestorf erfolgreich in Betrieb genommen